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Einrichtung der Oberbeamten würde auch bei den Betriebsdirektionen ein
leicht übersehbares Kollegium von wenigen Köpfen geschaffen und eine
straffe Leitung des äußeren Dienstes erreicht werden.
Einer besonderen Betrachtung bedarf die Neubauverwalkung. Um
fangreiche Neubauten, namentlich solche, die über den Bezirk einer Be
triebsdirektion hinausgehen und nicht im engen Zusammenhang mit dem
Betriebe auszuführen find, werden zweckmäßig besonderen Stellen zu
gewiesen, denen wieder eine weitgehende Selbständigkeit zuzuerkennen ist.
Hierfür käme die Bildung besonderer Neubaudirektionen in
Frage. Sie werden namentlich dann zweckmäßig sein, wenn es sich um
die Durchführung der bereits erwähnten Bauprogramme handelt.
Als Vorbild kann die bereits bestehende Neubauabteilung in Coblenz
dienen. Diese Neubaudirektionen würden den Betriebsdirekttonen ge
schäftsordnungsmäßig gleichstehen.
Die bisher in Preußen bestehende Einrichtung des Zentral-
a m t s ist in die Neuorganisation aus folgenden Gründen nicht zu über
nehmen:
Das Zentralamt ist ein notwendiger Ausfluß der bisher in Preußen
bestehenden außerordentlich weitgehenden Zusammenfassung der Geschäfte
in der Zentralinstanz. Diese führte zu einer so großen Belastung des
Ministeriums mit Aufgaben der Betriebsverwaltung, daß sie auch inner
halb dieser so umfangreichen Behörde nicht mehr geleistet werden konnte.
Eine Reihe der so zentralisierten Geschäfte wurde daher auf diese Stelle
übertragen, die dem Namen nach eine Provinzialbehörde, der Sache nach
eine Abteilung oder Unterabteilung des Ministeriums ist.
Welchen Umfang die Zentralstelle der preußischen Staatseisenbahn
verwaltung damit gewann, läßt sich am besten aus den Zahlen der be
schäftigten Beamten erkennen. Das Ministerium der öffentlichen Ar
beiten umfaßt zur Zeit 68 höhere Beamte und gegen 100 mittlere Be
amte allein in den Eisenbahnabteilungen (außerdem in der allgemeinen
Bauverwaltung gegen 150 höhere und mittlere Beamte), das Zentralamt
56 höhere und gegen 400 mittlere Beamte. Insgesamt beschäftigt die
Zentralverwaltung also allein über 600 höhere und mittlere Beamte.
Namentlich der Verbrauch an höheren Beamten ist unverhältnis
mäßig groß. Umfaßt doch die preußische Eisenbahnverwaltung nach dem
Betriebsbericht von 1917 insgesamt wenig über 1700 höhere Beamte.
Alle die Gründe, die gegen die Übertragung dieser straffen Zentrali
sation aus der preußischen Verwaltung in die künftige Reichsverwaltung
sprechen, lassen daher auch die Übernahme dieser Einrichtung in die
Reichsverwaltung als nicht zweckmäßig erscheinen. Eine derartige Ein
richtung würde namentlich auch die bestehenden und ernst zu würdigenden
Bedenken der außerpreußischen Verwaltungen gegen das Aufgehen in die
Reichsverwaltung verstärken. Diese Bedenken werden aber wesentlich
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