Full text : Die Reichseisenbahnen

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Im  übrigen  geht  der  Jnstanzenzug  von  der  Betriebsdirektion
an  die  Zentralstelle  (z.  B.  in  Bau-  und  Finanzsachen).
Überall  wird  ferner  eine  kräftige  Abwälzung  von  Z  u  -
ständigkeiten  nach  unten  vorgenommen.
Meines  Erachtens  ist  hierdurch  eine  so  klare  und  übersichtliche ­
  Gliederung  zu  schaffen,  wie  sie  in  einem  großen  Betriebsunternehmen, ­
  das  zu  den  verwickeltsten  der  Welt  gehört,  überhaupt
möglich  ist.
Der  innere  Dienst  bedarf  weitgehender  Umgestaltung  im  Sinne
größerer  Beweglichkeit  und  Schlagkraft,  überall  wäre  der  Grundsatz
durchzuführen,  die  leitenden  Köpfe  von  der  laufenden
Arbeit  zu  befreien  und  ihre  Zahl  auf  ein  Mindestmaß
zu  beschränken.
Die  Geschäftsführung  ist  daher  in  der  Art  zu  ordnen,  daß  die  leitenden
Beamten  (Direktoren)  grundsätzlich  von  allen  Geschäften  des  laufenden
Dienstes  befreit  werden.  Dieser  laufende  Dienst:  der  laufende  Schriftwechsel, ­
  Konferenzen  in  Sachen  nicht  grundsätzlicher  Bedeutung,  Angelegenheiten, ­
  in  denen  die  Generaldirektion  nicht  die  Geschäftsführung
hat,  usw.  sind  von  Oberbeamten  zu  erledigen.  Diese  rechnen  zu
h.en  höheren  Beamten  im  bisherigen  Sinne  und  sind  entsprechend  zu
bezahlen.  Sie  sind  gleichzeitig  die  Vertreter  der  leitenden  Beamten.
Die  Stellung  ist  ähnlich  gedacht  wie  die  der  P  r  o  k  u  r  i  st  e  n  in  großen
Privatunternehmungen.  Ihnen  untersteht  tunlichst  je  ein  besonderes
Bureau.  Die  leitenden  Beamten  (Direktoren)  können  sich  hiernach  auf
die  allgemeine  Leitung  und  die  Geschäfte  von  grundsätzlicher  und  allgemeiner ­
  Bedeutung  beschränken  und  erhalten  die  Möglichkeit  zu  wirklich
schöpferischer  Arbeit.  Es  wird  erreicht  werden  können,  in  jeder  Abteilung ­
  nur  einen  solchen  leitenden  Beamten  zu  haben.
Die  Einrichtung  dieser  Oberbeamten  ist  keineswegs  eine  völlige  Neuerung. ­
  Sie  stellt  vielmehr  eine  Erweiterung  der  bestehenden  Einrichtung
der  „Verkehrsinspektoren"  und  „Rechnungsdirektoren"  dar  und  knüpft
an  die  Überlieferung  der  früheren  großen  Privatbahnen,  wie  der
Rheinischen  Bahn,  der  Köln-Mindener  Bahn  usw.,  an.
Die  Oberbeamten  hätten  im  besonderen  auch  den  Bureaudienst  zu
beaufsichtigen.  Gleichzeitig  wäre  die  überkommene  Einteilung  der
B  u  r  e  a  u  b  e  a  m  t  e  n  in  wenige  große  Bureaus  zu  beseitigen. ­
  Diese  haben  sich  teilweise  zu  Riesenkörpern  mit  Hunderten
von  Beamten  ausgewachsen  und  sind  von  den  Vorständen  um  so  schwerer
zu  übersehen  und  zu  leiten,  als  diesen  die  ihnen  gebührende  gehobene
Stellung  bisher  versagt  geblieben  ist.  Nach  Zerschlagung  der  großen
Bureaus  würde  jedem  Oberbeamten  ein  bestimmt  abgegrenztes  Bureau
zuzuteilen  sein,  zu  dessen  besonderer  Leitung  ihm  wieder  ein  Vertreter
in  gehobener  Stellung  (Bureauvorstand)  beizuordnen  wäre.
            
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