bis drei Viertel der Versicherungssumme vergütet, der Rest
aber erst in dem auf den Friedensschluß folgenden Jahr. Aus
dieser Lage der Dinge folgt, daß die Höhe der Auszahlungen
im Kriegsfälle weit geringer bleiben muß', als man auf den ersten
Blick glauben sollte und zweitens, daß beträchtliche Teile auch
dieser Zahlungen Fristzahlungen sind, wobei die Fristen sich
über viele Monate erstrecken.
Was die Beleihungen der Policen und Rückkäufe der Ver
sicherungen angeht, so gewähren die Gesellschaften Darlehen
auf die Policen erst, wenn mindestens drei bezw. zwei Jahres-
prämiien entrichtet sind. Ebenso wird bei Kündigung der Ver
sicherung durch den Versicherungsnehmer eine Rückvergütung
nur geleistet, wenn die betreffende Versicherung mindestens
drei bezw. zwei Jahre bestanden hat. Die Kündigung kann
nur für den Schluß des gerade laufenden Versicherungsjahres
ausgesprochen werden. Nur bei Versicherungen mit laufender,
Prämie ist sie innerhalb des ersten Monats eines neuen Ver
sicherungsjahres auch für sofort möglich. Endlich können zwar
die Gesellschaften unter den angegebenen Voraussetzungen Po
licedarlehen gewähren, aber sie brauchen es nicht zu tun. Es
sind mithin auch den Darlehens- wie Rückkaufsansprüchen so
wohl zeitliche, wie Höhengrenzen gesetzt.
In Bezug auf die geringeren Prämieneinnahmen der Gesell
schaften in Kriegs- und Krisenzeiten gehen die in früheren
Kriegen gemachten Beobachtungen dahin, daß nur in den ersten
Phasen eines Krieges die Versicherungslust und auch dann
nur in geringem Umfange nachläßt, später aber das Neugeschäft
sich nicht erheblich vom normalen Geschäft eines Friedens
jahres unterscheidet. Es darf hierbei nicht vergessen werden,
daß, wenn auch Hunderttausende von Staatsbürgern zu den
Waffen eilen müssen, die Wehrpflichtigen doch einen verhältnis
mäßig kleinen Prozentsatz der Gesamtbevölkerung bilden, der
zu,m größten Teil aus jüngeren Altersklassen besteht, die für
die Lebensversicherung eben wegen ihrer Jugend oder ihrer
wirtschaftlichen Lage noch nicht in Betracht kommen. Hier
aus folgt auch, und die in früheren Kriegen gemachten Erfah
rungen bestätigen dies, daß die Stockungen der Prämienzah-