Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

bis drei Viertel der Versicherungssumme vergütet, der Rest 
aber erst in dem auf den Friedensschluß folgenden Jahr. Aus 
dieser Lage der Dinge folgt, daß die Höhe der Auszahlungen 
im Kriegsfälle weit geringer bleiben muß', als man auf den ersten 
Blick glauben sollte und zweitens, daß beträchtliche Teile auch 
dieser Zahlungen Fristzahlungen sind, wobei die Fristen sich 
über viele Monate erstrecken. 
Was die Beleihungen der Policen und Rückkäufe der Ver 
sicherungen angeht, so gewähren die Gesellschaften Darlehen 
auf die Policen erst, wenn mindestens drei bezw. zwei Jahres- 
prämiien entrichtet sind. Ebenso wird bei Kündigung der Ver 
sicherung durch den Versicherungsnehmer eine Rückvergütung 
nur geleistet, wenn die betreffende Versicherung mindestens 
drei bezw. zwei Jahre bestanden hat. Die Kündigung kann 
nur für den Schluß des gerade laufenden Versicherungsjahres 
ausgesprochen werden. Nur bei Versicherungen mit laufender, 
Prämie ist sie innerhalb des ersten Monats eines neuen Ver 
sicherungsjahres auch für sofort möglich. Endlich können zwar 
die Gesellschaften unter den angegebenen Voraussetzungen Po 
licedarlehen gewähren, aber sie brauchen es nicht zu tun. Es 
sind mithin auch den Darlehens- wie Rückkaufsansprüchen so 
wohl zeitliche, wie Höhengrenzen gesetzt. 
In Bezug auf die geringeren Prämieneinnahmen der Gesell 
schaften in Kriegs- und Krisenzeiten gehen die in früheren 
Kriegen gemachten Beobachtungen dahin, daß nur in den ersten 
Phasen eines Krieges die Versicherungslust und auch dann 
nur in geringem Umfange nachläßt, später aber das Neugeschäft 
sich nicht erheblich vom normalen Geschäft eines Friedens 
jahres unterscheidet. Es darf hierbei nicht vergessen werden, 
daß, wenn auch Hunderttausende von Staatsbürgern zu den 
Waffen eilen müssen, die Wehrpflichtigen doch einen verhältnis 
mäßig kleinen Prozentsatz der Gesamtbevölkerung bilden, der 
zu,m größten Teil aus jüngeren Altersklassen besteht, die für 
die Lebensversicherung eben wegen ihrer Jugend oder ihrer 
wirtschaftlichen Lage noch nicht in Betracht kommen. Hier 
aus folgt auch, und die in früheren Kriegen gemachten Erfah 
rungen bestätigen dies, daß die Stockungen der Prämienzah-
	        
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