Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

bis  drei  Viertel  der  Versicherungssumme  vergütet,  der  Rest
aber  erst  in  dem  auf  den  Friedensschluß  folgenden  Jahr.  Aus
dieser  Lage  der  Dinge  folgt,  daß  die  Höhe  der  Auszahlungen
im  Kriegsfälle  weit  geringer  bleiben  muß',  als  man  auf  den  ersten
Blick  glauben  sollte  und  zweitens,  daß  beträchtliche  Teile  auch
dieser  Zahlungen  Fristzahlungen  sind,  wobei  die  Fristen  sich
über  viele  Monate  erstrecken.
Was  die  Beleihungen  der  Policen  und  Rückkäufe  der  Versicherungen ­
  angeht,  so  gewähren  die  Gesellschaften  Darlehen
auf  die  Policen  erst,  wenn  mindestens  drei  bezw.  zwei  Jahresprämiien
  entrichtet  sind.  Ebenso  wird  bei  Kündigung  der  Versicherung ­
  durch  den  Versicherungsnehmer  eine  Rückvergütung
nur  geleistet,  wenn  die  betreffende  Versicherung  mindestens
drei  bezw.  zwei  Jahre  bestanden  hat.  Die  Kündigung  kann
nur  für  den  Schluß  des  gerade  laufenden  Versicherungsjahres
ausgesprochen  werden.  Nur  bei  Versicherungen  mit  laufender,
Prämie  ist  sie  innerhalb  des  ersten  Monats  eines  neuen  Versicherungsjahres ­
  auch  für  sofort  möglich.  Endlich  können  zwar
die  Gesellschaften  unter  den  angegebenen  Voraussetzungen  Policedarlehen ­
  gewähren,  aber  sie  brauchen  es  nicht  zu  tun.  Es
sind  mithin  auch  den  Darlehens-  wie  Rückkaufsansprüchen  sowohl ­
  zeitliche,  wie  Höhengrenzen  gesetzt.
In  Bezug  auf  die  geringeren  Prämieneinnahmen  der  Gesellschaften ­
  in  Kriegs-  und  Krisenzeiten  gehen  die  in  früheren
Kriegen  gemachten  Beobachtungen  dahin,  daß  nur  in  den  ersten
Phasen  eines  Krieges  die  Versicherungslust  und  auch  dann
nur  in  geringem  Umfange  nachläßt,  später  aber  das  Neugeschäft
sich  nicht  erheblich  vom  normalen  Geschäft  eines  Friedensjahres ­
  unterscheidet.  Es  darf  hierbei  nicht  vergessen  werden,
daß,  wenn  auch  Hunderttausende  von  Staatsbürgern  zu  den
Waffen  eilen  müssen,  die  Wehrpflichtigen  doch  einen  verhältnismäßig ­
  kleinen  Prozentsatz  der  Gesamtbevölkerung  bilden,  der
zu,m  größten  Teil  aus  jüngeren  Altersklassen  besteht,  die  für
die  Lebensversicherung  eben  wegen  ihrer  Jugend  oder  ihrer
wirtschaftlichen  Lage  noch  nicht  in  Betracht  kommen.  Hieraus ­
  folgt  auch,  und  die  in  früheren  Kriegen  gemachten  Erfahrungen ­
  bestätigen  dies,  daß  die  Stockungen  der  Prämienzah-
            
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