Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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Der Zinsertrag, den diese Kapitalanlage abwirft, bezifferte sich 
nach der amtlichen Statistik im Durchschnitt der letzten Jahre 
auf 4,25°/o. ,Es ergibt sich mithin bei Anlage dieser Beträge 
in Staatspapieren im ersten Jahre der Wirksamkeit der Anlage 
vorschrift eine Minderverzinsung von 0,50 o/o oder in Zahlen 
ausgedrückt von 200 000 Mark. Da die Gesellschaften genötigt 
sind, im folgenden Jahre wiederum 40 Millionen Mark Staats 
papiere zu erwerben, so erfährt der Zinsverlust, die gleichen 
Kurs- und Hypothekenverhältnisse vorausgesetzt, eine Ver 
doppelung, im dritten eine Verdreifachung usw. Das Tempo für 
die Vergrößerung der Zinsverluste wird aber mit jedem Jahr 
noch dadurch beschleunigt, daß auch die Zinseszinsen, ent 
sprechend der Verringerung der einfachen Zinsen, kleiner wer 
den. Erwägt man nun, daß es sich in der Lebensversicherung 
um Verträge handelt, die sich auf viele Jiahre, meist auf mehrere 
Jahrzehnte erstrecken, so erhält man eine Vorstellung davon, 
welche Wjerte an Zinsen den Versicherten im Laufe dieser Zeit 
entgehen. [Die Folge dieser Zinsverluste für die Geschäftsführung 
der Lebensversicherungsgesellschaften muß eine mit dem Be 
stände an Staatspapieren wachsende Verringerung des Rein 
gewinnes sein. Damit ermäßigen sich gleichzeitig die Anteile der 
verschiedenen Gruppen von Personen, die ein Anrecht auf den 
Jahresgewinn haben. Dies sind bei den Gegenseitigkeits 
gesellschaften dia Versicherten, bei den Aktiengesellschaften die 
Aktionäre und die Versicherten. Hierbei wird man indessen 
die Verringerung der Gewinnanteile für die Aktionäre bei den 
Lebensversicherungsaktiengesellsehaften außer Acht lassen dür 
fen, weil, wie schon weiter oben nachgewiesen wurde, für 
die Verzinsung der Aktien satzungsgemäß nur ein ganz ge 
ringer Prozentsatz des Reingewinnes verwandt wird. Die Be 
trachtung kann sich daher auf die Wirkung der Gewinnver 
ringerung für die Versicherten beschränken. Die seitens der 
Gesellschaften mit ihren Versicherten abgeschlossenen Verträge 
stellen den letzteren beim Tode des Versicherten oder zu einem 1 
bestimmten Zeitpunkte irgendwelche Barleistungen in Aus 
sicht. Dafür hat der Versicherte seinerseits der Gesellschaft 
bestimmte, in jährlichen oder kürzeren Fristen zu zahlende
	        
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