Object: Die Fabriksparkasse

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ich nur kurz ein Beispiel geben. Die Statuten der In 
validenkasse besagen u. a.: 
„Eine ausreichende Altersversorgung ist indes auch 
mit Hilfe der Invalidenkasse nicht zu bestreiten; ein 
sorgenfreies Auskommen im Alter ist den erwerbsunfähig 
Gewordenen vielmehr nur dann in Aussicht zu stellen, 
wenn ein jeder in den guten Tagen sich bestrebt, zurück 
zulegen für die Tage des Alters. 
„Deshalb bildet auch die obligatorische Sparkasse nach 
wie vor die unentbehrliche Vorbedingung für das Fort 
bestehen der Invalidenkasse, und eine angemessene Pension 
wird um so lieber bewilligt werden, je mehr der Be 
treffende selbst in früheren Jahren für seine und der 
Seinigen Zukunft Fürsorge getroffen hat.“ 
Es würde zu weit führen, wenn ich auf weitere Einzel 
heiten dieses Gebiets einginge. Ich möchte zum Schlüsse 
hier nur die Ansicht aussprechen, daß es nach unseren 
Erfahrungen sehr wohl möglich ist, im Rahmen einer 
bestehenden oder zu gründenden Wohlfahrtseinrichtung 
—■ ich denke dabei auch an die Werkvereine großer 
Etablissements — einen Sparzwang einzuführen, der dann 
auf der anderen Seite die Geschäftsleitung veranlaßt, den 
Arbeitern eine ständige Mitwirkung und einen wesent 
lichen Einfluß auf dem sozialen Arbeitsgebiet einzu 
räumen. Sie trägt dann damit bei zur Hebung gegen 
seitigen Verständnisses zwischen Arbeitgebern und Ar 
beitern und letzten Endes auch zur Ebnung des Weges 
zum sozialen Frieden. 
Flugschriften. 8. 
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