Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Löhne in der gewerblichen Kinderarbeit. 
licher Maßnahmen — die Zustände so weit gediehen seien, daß 
weiteres Zögern moralisch nnticrantwortlich sei. Er fordert: Heim 
arbeitgesetzgebung, was auch für uns in Deutschland gilt. 
Wir müssen davon absehen, auf die dort angeführte Registrie 
rung der sogenannten Verlags-, d. i. Heimarbeiter, die Ausdehnung 
der Zwangsversicherung auf die Verlagsarbeit, die Lizenzierung 
der Arbeitsstätten, die staatlich oder im Wege der Gewerkschaft 
herbeizuführende Organisation dieser Arbeiter näher einzugehen. 
Wir können hier nicht über Abschaffung der Heimarbeit oder Ein 
schränkung des Absatzes, die Einrichtung von Zentralwerkstätten 
und verbindliche Mindcstlohnsatzungen sprechen — sicher ist, daß 
alle Maßnahmen, welche die wirtschaftliche Lage gerade der Heim 
arbeiter im Auge haben, den besten Kinderschutz bedeuten. 
Wir fühlen es dem Gesetzgeber nach, daß er bei der vollen 
Kenntnis der überaus traurigen Zustände in der Heimarbeit wohl 
gern zugreifen möchte. Ihm fehlen in der Hauptsache die Geld 
mittel. 
Leichter wurde ihm der schärfere Schnitt an der Wunde des 
Austräger- und Laufburschentums. Weiter unten soll an einem 
Beispiel gezeigt werden, daß es in der Hand der Bevölkerung 
liegt, die wirtschaftliche Lage einer Witwe, welche mit drei Kindern 
als Backwarenträgerin arbeitet, besser zu gestalren, wenn sie allein 
tätig ist und nicht ihre drei Kinder mitbeschäftigen muß. Zunächst 
wird jeder objektiv Urteilende zugeben, daß es richtiger wäre, wenn 
Erwachsene gut bezahlt und als volle Arbeitskräfte in den Betrieb 
eingestellt würden. Sicher ist auch, daß durch die Beseitigung 
der Früharbeit der Kinder das Arbeitgeberinteresse namentlich der 
Bäcker, Zeitungsspediteure und Milchhändler an der Mehrarbeit all 
mählich zu erblassen anfängt, um zum Vorteile von etwa 150000 
Kindern bald gänzlich zu verschwinden, weil man doch nur solche 
Hilfskräfte gebrauchen kann, die, auch neben den Eltern, regel 
mäßig zur Hand sind. (Für den Bäcker am Morgen, den 
Spediteur am Morgen und Abend, den Milchhändlcr am Morgen, 
Mittag und Abend.) Aber nun sollten die Geschäftsleute 
von solchen Kunden, weiche sich ausBequemlichkeits- 
rücksichten die Ware ins Haus bringen lassen, sehr
	        
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