Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Zur Durchführung des Gesetzes. 
Kinderschutzgebiet schlagenden Fragen (Zwangserziehung, Pflegestellen, 
Ziehkinderwesen u. dgl.) kontrolliert. 
Würde für nicht zu große Bezirke die Herbei 
führung der Anwendung der Fü r s o r g e (Zwang s- 
erziehungs)gesetze, die Kontrolle der Pfleger und 
Pflegestellen, sowie die Durchführung des Kinder 
schutzgesetzes in die Hand eines Beamten gelegt, der 
sich einen Stab freiwilliger Hilfskräfte für das Ge 
biet bald heranbilden könnte, so möchtendie Erfolge 
der Gesetzgebung überraschende sein. 
F. Wereinsbestrcbungeu und Mitarbeit der Jirauen. 
Zwei Vereine sind es, die auf dem Gebiet des Kinderschuhes 
bereits in der Gegenwart Gutes leisten und in der Zukunft noch 
sicher mehr leisten werden: Der Deutsche Zentralverein für 
Jugendfürsorge, welcher eine Organisation sämtlicher Jugend 
fürsorgebestrebungen mit Geschick und Glück anstrebt, und der 
Verein zum Schutz der Kinder gegen Ausnutzung und 
Mißhandlung, welcher in einer Reihe von Städten Deutschlands 
Zweigvereine gegründet hat oder zur Gründung besonderer selb 
ständiger Vereine anspornt. (Sitz beider Vereine: Berlin.) 
Je mehr die staatlichen und städtischen Behörden 
beiden Vereinen bei der Organisation behilflich sind 
— es geschieht das bereits bezüglich des Zentralvereins —, desto 
mehr ist der Kinderschutz gesichert. Die Schulbehörden 
werden auf diesen Punkt besonders aufmerksam gemacht. 
Wir stehen auf dem Standpunkt, daß das Gesetz auch den 
Vereinen eine Handhabe bieten soll, energisch durchzugreifen, 
aber ihre Hauptsorge wird sein: 
1. Neben fortgesetztem Hinweis auf die Notwendigkeit wirt-- 
si Die großen Kinderschutz-Vereine Chemnitz, Dresden und Leipzig haben 
sich kürzlich zu einem Landesverein Sachsen vereinigt. Der Berliner 
Hauptverein zahlt 1830, die Zweigvereine Hamburg-Altona, Hameln, Harz 
burg, Magdeburg, Witzenhausen 450 Mitglieder. In Leipzig stieg die Zahl 
derselben im 1. Jahre des Bestehens des Vereins auf 545.
	        
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