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Zur Durchführung des Gesetzes.
Kinderschutzgebiet schlagenden Fragen (Zwangserziehung, Pflegestellen,
Ziehkinderwesen u. dgl.) kontrolliert.
Würde für nicht zu große Bezirke die Herbei
führung der Anwendung der Fü r s o r g e (Zwang s-
erziehungs)gesetze, die Kontrolle der Pfleger und
Pflegestellen, sowie die Durchführung des Kinder
schutzgesetzes in die Hand eines Beamten gelegt, der
sich einen Stab freiwilliger Hilfskräfte für das Ge
biet bald heranbilden könnte, so möchtendie Erfolge
der Gesetzgebung überraschende sein.
F. Wereinsbestrcbungeu und Mitarbeit der Jirauen.
Zwei Vereine sind es, die auf dem Gebiet des Kinderschuhes
bereits in der Gegenwart Gutes leisten und in der Zukunft noch
sicher mehr leisten werden: Der Deutsche Zentralverein für
Jugendfürsorge, welcher eine Organisation sämtlicher Jugend
fürsorgebestrebungen mit Geschick und Glück anstrebt, und der
Verein zum Schutz der Kinder gegen Ausnutzung und
Mißhandlung, welcher in einer Reihe von Städten Deutschlands
Zweigvereine gegründet hat oder zur Gründung besonderer selb
ständiger Vereine anspornt. (Sitz beider Vereine: Berlin.)
Je mehr die staatlichen und städtischen Behörden
beiden Vereinen bei der Organisation behilflich sind
— es geschieht das bereits bezüglich des Zentralvereins —, desto
mehr ist der Kinderschutz gesichert. Die Schulbehörden
werden auf diesen Punkt besonders aufmerksam gemacht.
Wir stehen auf dem Standpunkt, daß das Gesetz auch den
Vereinen eine Handhabe bieten soll, energisch durchzugreifen,
aber ihre Hauptsorge wird sein:
1. Neben fortgesetztem Hinweis auf die Notwendigkeit wirt--
si Die großen Kinderschutz-Vereine Chemnitz, Dresden und Leipzig haben
sich kürzlich zu einem Landesverein Sachsen vereinigt. Der Berliner
Hauptverein zahlt 1830, die Zweigvereine Hamburg-Altona, Hameln, Harz
burg, Magdeburg, Witzenhausen 450 Mitglieder. In Leipzig stieg die Zahl
derselben im 1. Jahre des Bestehens des Vereins auf 545.