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Einleitung.
Unter den dargelegten Umständen reicht die bestehende Gesetz
gebung zur Beseitigung der zutage getretenen Mißstände nicht
aus." Siehe Teil I dieses Buches S. 16. x )
„Bei der Aufstellung des vorliegenden Gesetzentwurfs, betreffend
gewerbliche Kinderarbeit, sind im wesentlichen folgende grundsätzliche
Gesichtspunkte maßgebend gewesen.
Zunächst ist nicht beabsichtigt, eine Änderung in den bisher
schon bestehenden reichsrechtlichen Beschränkungen der Kinderarbeit
eintreten zu lassen, die Bestimmungen des Entwurfs sollen vielmehr
ergänzend neben die bereits bestehenden Bestimmungen treten. In
dieser Beziehung kommen namentlich in Betracht die Bestimmungen
über den Ausschluß von Kindern unter 13 Jahren und noch schul-
pflichtigen Kindern über 13 Jahren aus den Fabriken, den Werk
stätten der Kleider- und Wäschekonfektion und den Werkstätten mit
Motorbetrieb (8 135 der Gewerbeordnung, 8 * 2 der Verordnung,
betreffend die Ausdehnung der 88 135—139 und des § 139 b der
Gewerbeordnung auf die Werkstätten der Kleider- und Wäsche
konfektion, vom 31. Mai 1897, Reichs-Gesetzbl. S. 459, und die
Verordnung, betreffend die Inkraftsetzung der im 8 154 Abs. 3 der
Gewerbeordnung getroffenen Bestimmung, vom 9. Juli 1900, Reichs-
Gesetzbl. S. 565). Ferner sind zu erwähnen die Bestimmungen
über den Ausschluß von Kindern unter 14 Jahren aus gewissen
Räumen in denjenigen Anlagen, welche Zündhölzer unter Verwendung
von weißem Phosphor herstellen, im 8 2 des Reichsgesetzes, betreffend
die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern, vom 13. Mai 1884
(Reichs-Gesetzbl. S. 49) sowie die zahlreichen vom Bundesrat auf
Grund der 88 120 s, 139 s. der Gewerbeordnung erlassenen Be
stimmungen über den Ausschluß oder über Beschränkungen der Be
schäftigung von Kindern unter 14 Jahren in gesundheitsgefährlichen
Betrieben oder bei gesundheitsgcfährlichen oder sonst ungeeigneten
Beschäftigungsarten.^) Ebenso bleiben unberührt alle für die ge
Um Wiederholungen zu vermeiden und um den zu Gebote stehenden
Raum nicht zu überschreiten, verweisen wir hier in der Einleitung bei der
Wiedergabe der Motive auf einzelne Sätze derselben, welche bereits im Teil I
dieses Buches abgedruckt sind.
2 ) Vgl. unten Slum. 6 zu § 1.