Full text : Zur Frage der Naturalteilung

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Diese  Frohnden  warm  drückend  und  zeitraubend.  Der  Chronist
legt  es  daher  den  Frohnbauern  ans  Herz,  ihre  Spannfrohndcn  abzulösen, ­
  nachdem  ihnen  Gelegenheit  hiezu  gegeben  sei;  er  schreibt  von  den
Vorteilen  der  Ablösung:
„Die  Viertelshöser  sind  dann  Herrn  ihrer  Zeit,  können  ihre
Felder  zur  besten  Zeit  bestellen  und  werden  nicht  abgehalten,  diese  zu
bessern.  Vorher  mußten  sie  Schloßäcker  zur  besten  Zeit  ackern  und
viele  Zeit  durch  Holz  und  Baufuhren  versäumen."
Die  Handfrohnden,  die  von  den  Soldnern  geleistet  wurden,  bestanden ­
  in  Diensten  hauptsächlich  zum  Betriebe  des  herrschaftlichen
Gutes  (Schneiden  und  Dreschen  des  Getreides),  zum  Bauwesen,  zu
Botengängen  und  zu  allen  übrigen  herrschaftlichen  Bedürfnissen.  Als
Entgelt  wurde  die  herkömmliche  Frohn-  und  Meilengebühr  bezahlt.
Die  Frohngebühren  betrugen:  2  Schilling  für  einen  langen,  1  Schilling
für  einen  kurzen  Männertag,  12  H  für  einen  langen,  9  H  für  einen
kurzen  Weibertag.  Meilengebühr  wurde  für  einen  Weg  von  2  Stunden
1  Schilling,  für  einen  Weg  von  4—6  Stunden  2—3  Schillinge  entrichtet. ­
  Bei  Treibjagden  in  Wald  und  Feld  mußte  die  ganze  Gemeinde
Frohndienste  tun.
In  der  Chronik  heißt  es  voll  der  Frohnde  überhaupt:  „Alle
Frohnarbeit  lvird  schlecht  gemacht,  und  schadet  der  Herrschaft  mehr,  als
sie  ihr  nützt.  Überdies  will  mail  bemerkt  haben,  daß  die  Frohnde
faule  und  langsame  Arbeiter  erzeugt,  eine  Untugend,  die  auch  bei  eigenen
Arbeiten  sichtbar  sein  soll."
Wir  sehen,  daß  die  Grundholden  in  Waltershansen  stark  mit
Frohnden  belastet  waren,  daß  die  Dienste  zum  herrschaftlichen  Gutsbetriele
  fast  wichtiger  waren  als  die  Abgaben.  Die  Spannfrohndelr
mußten  um  so  drückender  empfunden  werden,  als  berichtet  wird,  daß
die  Viertelshöser  der  Äcker  zu  viele  hätten,  sodaß  sie  mit  der  Bewirt--schaftnng
  derselben  nicht  herumkommen  könnten.

3.
Maßregeln  für  und  wider  die  Naturalteilung
im  ehemaligen  Franken.
Die  Fürstbischöfe  von  Würzburg  ivaren  in  Franken,  und  wie  wir
gescheit  haben,  auch  im  Grabfeld  die  bedeutendsten  Grnitdherrn;  ihre
Rechte  wurden  in  der  Provinz  draußen  von  einem  großen  Beamtenkörper ­
  wahrgenommen.  Voll  der  Zentralstelle  Würzburg  aus  erließen
sie  Verorditungen  verschiedenen  Inhaltes  teils  in  ihrer  Eigenschaft  als
Landesherrn,  teils  in  ihrer  Eigenschaft  als  Grundherrn,  eine  genaue
            
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