Full text: Zur Frage der Naturalteilung

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der auswärtigen Geschwister übernimmt. Sind die zu Hause bleibenden 
Geschwister dazu imstande, so übernehmen sie die Grundstücksanteile 
ihrer Geschwister, die anderwärts untergekommen sind, zu einem Preise, 
der nicht sehr viel dem Verkehrswert nachsteht; andernfalls streichen sie 
bei der Grundstücksversteigeruug ihrer Geschwister das eine oder andere 
Grundstück zur Vergrößerung ihres Besitztums. 
3. Bei der Teilung behalten sich die Eltern für ihren Lebens 
unterhalt den sog. Auszug zurück. Der Auszug besteht immer aus 
dem Wohnrecht im Hause, außerdem noch entweder aus Äckern oder 
Naturalreichnissen, die sämtliche Kinder geben müssen. Können es jedoch 
die Eltern irgendwie einrichten, so behalten sie sich Geld zurück; schon 
früh trachten sie danach, sich ein Sümmchen für das Alter zusammen 
zubringen. Geld macht die Eltern relativ am unabhängigsten von den 
Kindern. 
Der Auszug in Äckern ist am häufigsten, nachdem in der Einzel 
wirtschaft in der Regel mehr Grundvermögen vorhanden ist als Geld. 
Er wird gewöhnlich etwas reichlich bemessen. Die alten Leute sagen: 
„Es ist besser, die Kinder kommen mit einer Bitte zu beu Eltern als 
umgekehrt." Die Auszugsäcker werden erst, nachdem die Loszettel aus 
gelost sind, von den Eltern aus den Grundstücksanteilen der Kinder 
ausgewählt, sie werden jedoch den Kindern zugeschrieben. Der Über 
nehmer des Hauses muß gewöhnlich die Auszugsäcker bebauen, als Ent 
schädigung bekommt er einen Teil der geernteten Früchte oder auch z. B. 
das Stroh vom Getreide. 
Ein Leibgedingsvertrag wird gewöhnlich dann geschlossen, wenn 
der Grundbesitz nicht besonders groß ist. So kommen viele Leibgedings- 
verträge in Aubstadt vor, wo es in der Mehrzahl kleinere Bauern gibt. 
In Orten mit besserer Besitzverteilung wird das Leibgeding seltener 
gereicht. Das Leibgeding ist die Art des Auszugs, die die Eltern ganz 
der Gnade der Kinder ansliefert. Es sei hier ein Leibgeding, wie es 
in Aubstadt gereicht wird, angeführt: 
„Übergeber erhält auf Lebenszeit von Martini laufenden Jahres 
an beginnend und mit den jährlichen Leistungen im voraus lieferbar 
nachstehende Leibgedingsreichuisse: 
a) alljährlich: 450 kg Korn, 250 kg Weizen, 300 kg Gerste, 
25 kg Erbsen oder Linsen, ein farbiges leinenes Hemd, 180 Hühner 
eier, 12 kg Butter, 180 Stück Handkäse, ein Schwein mit 1 Ztr. 
Fleischgewicht, 300 kg Kartoffel, den 3. Teil des Obstertrages, 3 Mk. 
bar zur Anschaffung von Strümpfen, an Ostern, Pfingsten und Weih 
nachten, sowie Kirchweih den nötigen Rahm und Käse zum Kuchenbacken. 
t>) wöchentlich: 6 Liter guter Milch. 
Dieses Leibgeding wird auf jährlich 240 Mk. veranschlagt, ist
	        
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