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der auswärtigen Geschwister übernimmt. Sind die zu Hause bleibenden
Geschwister dazu imstande, so übernehmen sie die Grundstücksanteile
ihrer Geschwister, die anderwärts untergekommen sind, zu einem Preise,
der nicht sehr viel dem Verkehrswert nachsteht; andernfalls streichen sie
bei der Grundstücksversteigeruug ihrer Geschwister das eine oder andere
Grundstück zur Vergrößerung ihres Besitztums.
3. Bei der Teilung behalten sich die Eltern für ihren Lebens
unterhalt den sog. Auszug zurück. Der Auszug besteht immer aus
dem Wohnrecht im Hause, außerdem noch entweder aus Äckern oder
Naturalreichnissen, die sämtliche Kinder geben müssen. Können es jedoch
die Eltern irgendwie einrichten, so behalten sie sich Geld zurück; schon
früh trachten sie danach, sich ein Sümmchen für das Alter zusammen
zubringen. Geld macht die Eltern relativ am unabhängigsten von den
Kindern.
Der Auszug in Äckern ist am häufigsten, nachdem in der Einzel
wirtschaft in der Regel mehr Grundvermögen vorhanden ist als Geld.
Er wird gewöhnlich etwas reichlich bemessen. Die alten Leute sagen:
„Es ist besser, die Kinder kommen mit einer Bitte zu beu Eltern als
umgekehrt." Die Auszugsäcker werden erst, nachdem die Loszettel aus
gelost sind, von den Eltern aus den Grundstücksanteilen der Kinder
ausgewählt, sie werden jedoch den Kindern zugeschrieben. Der Über
nehmer des Hauses muß gewöhnlich die Auszugsäcker bebauen, als Ent
schädigung bekommt er einen Teil der geernteten Früchte oder auch z. B.
das Stroh vom Getreide.
Ein Leibgedingsvertrag wird gewöhnlich dann geschlossen, wenn
der Grundbesitz nicht besonders groß ist. So kommen viele Leibgedings-
verträge in Aubstadt vor, wo es in der Mehrzahl kleinere Bauern gibt.
In Orten mit besserer Besitzverteilung wird das Leibgeding seltener
gereicht. Das Leibgeding ist die Art des Auszugs, die die Eltern ganz
der Gnade der Kinder ansliefert. Es sei hier ein Leibgeding, wie es
in Aubstadt gereicht wird, angeführt:
„Übergeber erhält auf Lebenszeit von Martini laufenden Jahres
an beginnend und mit den jährlichen Leistungen im voraus lieferbar
nachstehende Leibgedingsreichuisse:
a) alljährlich: 450 kg Korn, 250 kg Weizen, 300 kg Gerste,
25 kg Erbsen oder Linsen, ein farbiges leinenes Hemd, 180 Hühner
eier, 12 kg Butter, 180 Stück Handkäse, ein Schwein mit 1 Ztr.
Fleischgewicht, 300 kg Kartoffel, den 3. Teil des Obstertrages, 3 Mk.
bar zur Anschaffung von Strümpfen, an Ostern, Pfingsten und Weih
nachten, sowie Kirchweih den nötigen Rahm und Käse zum Kuchenbacken.
t>) wöchentlich: 6 Liter guter Milch.
Dieses Leibgeding wird auf jährlich 240 Mk. veranschlagt, ist