II. Abschnitt.
Die Wirkungen der Naturalteilung im Grabfeld.
1.
Besitzverteilung.
Die Art der Grundbesitzverteilung ist für die wirtschaftliche und
politische Entwickelung eines Landes von einschneidender Bedeutung.
Zweifellos übt die Art der Erbfolge in unbewegliches Gut einen be
sonderen und nachhaltigen Einfluß ans die Verteilung des Grund und
Bodens aus und zwar besitzerhaltend, wenn die Übernahme des Gutes
durch Einen erfolgt, besitzverkleinernd, wenn der Grundbesitz bei der
Vermögeusanseinandersetzung unter Mehrere geteilt wird. In Gegenden,
wo Naturalteilung herrscht, wird also die Besitzeinheit kleiner sein als
in Gegenden mit ungeteilter Übergabe.
Um über die tatsächliche Verteilung ein Bild zu erhalten, suchten
wir eine statistische Unterlage zil gewinnen.
Die Statistik mußte naturnotwendig eine Besitzstatistik, nicht
eine Betriebsstatistik werden. Sie erstreckt sich nur ans den rein bäuer
lichen Besitz; demgemäß mußte der Parzellcnbesitz, der lediglich aus
Gartenland und dergl. besteht, Gemeinde-, Stiftungs-, Fideikommißbesitz,
welch letztere 3 Besitzgrnppen nie in den Erbgang kommen, ausgeschieden
werden. Die Aufstellung der Statistik erfolgte mit Hilfe der rentamt-
lichen Grundstencrhebregister. In diesen Registern ist der Grundbesitz
derjenigen, die ein Halis besitzen, unter der betreffenden Hausnummer
vorgetragen, während die Grundbesitzer ohne Haus eine sog. Besitz-
nummer für ihren Grundbesitz haben. Die Zusammenstellung der Besitz
größe des einzelnen Grundbesitzers wurde dadurch sehr kompliziert, daß
es in allen Steuergemcinden eine große Anzahl von Forenscn gab, d. h.
solcher Grundbesitzer, die eine Anzahl von Grundstücken in der Gemeinde,
in der sie selbst nicht wohnen, haben.
Wenn in der letzten Rubrik eine Betriebsstatistik, für deren Auf-