Full text: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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mann-Plauen erklärte gegenüber der Forderung nach voller 
Sonntagsruhe: 
„Wir hätten gern den Handlungsgehilfen das gebracht, wir 
können es ihnen jetzt nicht bringen. Wir zweifeln nicht daran, 
daß die weitere Entwicklung der Dinge das ihnen bringen wird; 
ich verweise darauf, daß wir im Gesetz die Bestimmung haben, 
daß durch statutarische Bestimmung die Arbeit an Sonn- und 
Festtagen noch auf weniger als 5 Stunden beschränkt, ja, daß 
die Arbeit ganz und gar verboten werden kann. So haben wir 
in der örtlichen Regelung schon die weitere Entwicklung gebahnt; 
die Sitte wird das übrige tun. Jetzt werden die Handlungs 
gehilfen das, was ihnen geboten wird, die drei hohen Feiertage 
ganz frei, an anderen Sonn- und Festtagen nicht mehr als 
5 Stunden Arbeit — himiehmen können und müssen, als eine 
wesentliche Besserung ihrer bisherigen Lage als solche Verbesserung, 
wie sie dieselbe vor wenigen Jahren noch nicht zu erhoffen 
wagten; und das, was ihnen jetzt noch vorenthalten wird, das 
wird ihnen, daran zweifle ich nicht, die Zukunft bringen und 
zwar eine nicht sehr ferne Zukunft." 
Abg. Samhammer führte aus: 
„Meine Herren, ich würde mir nicht gestatten, das Wort noch 
zu ergreifen, wenn ich nicht von verschiedenen kaufmännischen 
Vereinen aufgefordert wäre, im Interesse einer möglichst großen 
Ausdehnung der Sonntagsruhe für die Handlungsgehilfen zu 
wirken. Ich habe deshalb auch mit ganz besonderer Befriedigung 
die Erklärung des Herrn Handelsministers entgegengenommen ... 
Ich kann wohl sagen — ich gehöre ja selbst dem Handelsstande 
an —, daß in Deutschland die Sonntagsarbeit, namentlich im 
Handelsgewerbe — zum großen Teil auf eine reine Gewohnheit 
zurückzuführen ist." 
Der vom Handelsminister und den beiden Ministern 
für innere und geistliche Angelegenheiten gemeinschaftlich 
gezeichnete Erlaß an die Oberpräsidenten in Preußen vom 
16. November 1891 enthielt folgende Leitsätze: 
„Damit den in Betracht kommenden Personen eine wirkliche
	        
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