40
530
mann-Plauen erklärte gegenüber der Forderung nach voller
Sonntagsruhe:
„Wir hätten gern den Handlungsgehilfen das gebracht, wir
können es ihnen jetzt nicht bringen. Wir zweifeln nicht daran,
daß die weitere Entwicklung der Dinge das ihnen bringen wird;
ich verweise darauf, daß wir im Gesetz die Bestimmung haben,
daß durch statutarische Bestimmung die Arbeit an Sonn- und
Festtagen noch auf weniger als 5 Stunden beschränkt, ja, daß
die Arbeit ganz und gar verboten werden kann. So haben wir
in der örtlichen Regelung schon die weitere Entwicklung gebahnt;
die Sitte wird das übrige tun. Jetzt werden die Handlungs
gehilfen das, was ihnen geboten wird, die drei hohen Feiertage
ganz frei, an anderen Sonn- und Festtagen nicht mehr als
5 Stunden Arbeit — himiehmen können und müssen, als eine
wesentliche Besserung ihrer bisherigen Lage als solche Verbesserung,
wie sie dieselbe vor wenigen Jahren noch nicht zu erhoffen
wagten; und das, was ihnen jetzt noch vorenthalten wird, das
wird ihnen, daran zweifle ich nicht, die Zukunft bringen und
zwar eine nicht sehr ferne Zukunft."
Abg. Samhammer führte aus:
„Meine Herren, ich würde mir nicht gestatten, das Wort noch
zu ergreifen, wenn ich nicht von verschiedenen kaufmännischen
Vereinen aufgefordert wäre, im Interesse einer möglichst großen
Ausdehnung der Sonntagsruhe für die Handlungsgehilfen zu
wirken. Ich habe deshalb auch mit ganz besonderer Befriedigung
die Erklärung des Herrn Handelsministers entgegengenommen ...
Ich kann wohl sagen — ich gehöre ja selbst dem Handelsstande
an —, daß in Deutschland die Sonntagsarbeit, namentlich im
Handelsgewerbe — zum großen Teil auf eine reine Gewohnheit
zurückzuführen ist."
Der vom Handelsminister und den beiden Ministern
für innere und geistliche Angelegenheiten gemeinschaftlich
gezeichnete Erlaß an die Oberpräsidenten in Preußen vom
16. November 1891 enthielt folgende Leitsätze:
„Damit den in Betracht kommenden Personen eine wirkliche