Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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mann-Plauen  erklärte  gegenüber  der  Forderung  nach  voller
Sonntagsruhe:
„Wir  hätten  gern  den  Handlungsgehilfen  das  gebracht,  wir
können  es  ihnen  jetzt  nicht  bringen.  Wir  zweifeln  nicht  daran,
daß  die  weitere  Entwicklung  der  Dinge  das  ihnen  bringen  wird;
ich  verweise  darauf,  daß  wir  im  Gesetz  die  Bestimmung  haben,
daß  durch  statutarische  Bestimmung  die  Arbeit  an  Sonn-  und
Festtagen  noch  auf  weniger  als  5  Stunden  beschränkt,  ja,  daß
die  Arbeit  ganz  und  gar  verboten  werden  kann.  So  haben  wir
in  der  örtlichen  Regelung  schon  die  weitere  Entwicklung  gebahnt;
die  Sitte  wird  das  übrige  tun.  Jetzt  werden  die  Handlungsgehilfen ­
  das,  was  ihnen  geboten  wird,  die  drei  hohen  Feiertage
ganz  frei,  an  anderen  Sonn-  und  Festtagen  nicht  mehr  als
5  Stunden  Arbeit  —  himiehmen  können  und  müssen,  als  eine
wesentliche  Besserung  ihrer  bisherigen  Lage  als  solche  Verbesserung,
wie  sie  dieselbe  vor  wenigen  Jahren  noch  nicht  zu  erhoffen
wagten;  und  das,  was  ihnen  jetzt  noch  vorenthalten  wird,  das
wird  ihnen,  daran  zweifle  ich  nicht,  die  Zukunft  bringen  und
zwar  eine  nicht  sehr  ferne  Zukunft."
Abg.  Samhammer  führte  aus:
„Meine  Herren,  ich  würde  mir  nicht  gestatten,  das  Wort  noch
zu  ergreifen,  wenn  ich  nicht  von  verschiedenen  kaufmännischen
Vereinen  aufgefordert  wäre,  im  Interesse  einer  möglichst  großen
Ausdehnung  der  Sonntagsruhe  für  die  Handlungsgehilfen  zu
wirken.  Ich  habe  deshalb  auch  mit  ganz  besonderer  Befriedigung
die  Erklärung  des  Herrn  Handelsministers  entgegengenommen  ...
Ich  kann  wohl  sagen  —  ich  gehöre  ja  selbst  dem  Handelsstande
an  —,  daß  in  Deutschland  die  Sonntagsarbeit,  namentlich  im
Handelsgewerbe  —  zum  großen  Teil  auf  eine  reine  Gewohnheit
zurückzuführen  ist."
Der  vom  Handelsminister  und  den  beiden  Ministern
für  innere  und  geistliche  Angelegenheiten  gemeinschaftlich
gezeichnete  Erlaß  an  die  Oberpräsidenten  in  Preußen  vom
16.  November  1891  enthielt  folgende  Leitsätze:
„Damit  den  in  Betracht  kommenden  Personen  eine  wirkliche
            
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