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des Wortlauts alle gewünschten Ergänzungen, welche nur einiger
maßen als zur Sache gehörig erachtet werden konnten, in den
Fragebogen Aufnahme gefunden haben.
„Die Angaben, welche uns in Beantwortung der von uns
gestellten Fragen nach den tatsächlichen Verhältnissen gemacht
worden sind, lassen den Wunsch nach größerer Einheitlich
keit in der Ausführung der gesetzlichen Bestim
mungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe
vollauf gerechtfertigt erscheinen usw. usw."
Sodann heißt es an anderen Stellen:
Mit dem Bilde, welches die Ausführung der
Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Sonn
tagsruhe im Handelsgewerbe nach dem Ergebnis
unserer Umfrage in ganz Deutschland darbieten
dürfte, scheint uns der Gedanke, daß das Reich in
dieser Frage ein einheitliches Rechtsgebiet dar
stelle, schwer vereinbar.
„Unseres Erachtens könnte dabei für alle Zweige des Handels
gewerbes mit Ausnahme der Ladengeschäfte, also für Engros
geschäfte, Fabrikkontore, Bank-, Assekuranz-,
Agenturgeschäfte, Auskunfts- und Annoncen
bureaux, schon jetzt eine Durchführung völliger Sonn
tagsruhe angestrebt werden. Daß dies von der Mehrheit der
Beteiligten gewünscht wird und daß es auch möglich ist, geht
aus den Antworten auf Frage 2 und 19 unseres Fragebogens
hervor; danach ist nämlich das Verbot der Beschäftigung von
Gehilfen und Lehrlingen an Sonn- und Feiertagen für alle
Zweige des Handelsgewerbes mit Ausnahme der Ladengeschäfte
stellenweise schon durchgeführt, ohne daß dies üble Folgen ge
zeitigt hätte. Auch für die Ladengeschäfte müßte nach unserem
Dafürhalten mit der Zeit dasselbe Ziel angestrebt werden, dessen
Verwirklichung in England bekanntlich bereits seit vielen Jahren
vorliegt. Für eine Zeit des Überganges könnten ja Ausnahmen
in möglichster Beschränkung auf das notwendigste für die Nah-
rungs- und Genußmittelbranche gewährt werden; doch müßte
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