Full text: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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auch hier durch Einführung einer gleichen Schlußstunde wenigstens 
für die gleichen Geschäftszweige für Sicherung voller Einheitlich 
keit gesorgt werden .... 
„Die Umfrage der Reichskonimission für Arbeiterstatistik hat 
zur Genüge nachgewiesen, daß die meisten Gehilfen in Laden 
geschäften die ganze Woche hindurch kaum ins Freie kommen. 
Daß da der Wunsch, sich wenigstens einmal alle acht Tage 
längere Zeit im Freien aufhalten und bewegen zu können, sehr 
nahe liegt, bedarf keiner weiteren Ausführungen. Dies ist aber 
bei unseren großstädtischen Verhältnissen nur möglich, wenn die 
Sonntagsarbeit tunlichst auf den Vormittag be 
schränkt wird, damit die Angestellten ungestörte Gelegenheit 
zu einem Ausflug in Wald und Feld haben, um Geist und 
Körper neu zu stärken für die Anforderungen der kommenden 
Woche." 
Auf der Jahresversammlung des Verbandes vom 14. Juni 
1897, auf welcher unser Verein (damals 54000 Mitglieder) 
vertreten war, fand folgende Resolution Annahme: 
„Ter Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine richtet, in 
Erneuerung seines Ersuchens vom 15. Oktober 1895, an das 
hohe Reichsamt des Innern die Bitte, dahin wirken zu wollen, 
daß eine größere Einheitlichkeit in der Ausführung der 
Vorschriften, betreffend die Sonntagsruhe, Platz greife, insbe 
sondere, daß spätestens um 1 Uhr, mit Ausschluß der ge 
setzlich zugelassenen Ausnahmen, an Sonn- und Feiertagen überall 
in Deutschland Geschäftsschluß eintrete und nach dieser Zeit die 
Beschäftigung von Angestellten in handelsgewerblichen Betrieben 
nicht gestattet werde. 
„Es wird als dringend erwünscht bezeichnet, daß die Post- 
schalterstunden an Sonn- und Feiertagen mit den 
für das Handelsgewerbe zugelassenen Arbeits 
stunden zusammengelegt werden." 
Ein Antrag des Verbandes, der auf der Jahresversammlung 
vom 5. Juni 1899 (98 Vereine mit 127000 Mitgliedern,
	        
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