Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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auch  hier  durch  Einführung  einer  gleichen  Schlußstunde  wenigstens
für  die  gleichen  Geschäftszweige  für  Sicherung  voller  Einheitlichkeit ­
  gesorgt  werden  ....
„Die  Umfrage  der  Reichskonimission  für  Arbeiterstatistik  hat
zur  Genüge  nachgewiesen,  daß  die  meisten  Gehilfen  in  Ladengeschäften ­
  die  ganze  Woche  hindurch  kaum  ins  Freie  kommen.
Daß  da  der  Wunsch,  sich  wenigstens  einmal  alle  acht  Tage
längere  Zeit  im  Freien  aufhalten  und  bewegen  zu  können,  sehr
nahe  liegt,  bedarf  keiner  weiteren  Ausführungen.  Dies  ist  aber
bei  unseren  großstädtischen  Verhältnissen  nur  möglich,  wenn  die
Sonntagsarbeit  tunlichst  auf  den  Vormittag  beschränkt ­
  wird,  damit  die  Angestellten  ungestörte  Gelegenheit
zu  einem  Ausflug  in  Wald  und  Feld  haben,  um  Geist  und
Körper  neu  zu  stärken  für  die  Anforderungen  der  kommenden
Woche."
Auf  der  Jahresversammlung  des  Verbandes  vom  14.  Juni
1897,  auf  welcher  unser  Verein  (damals  54000  Mitglieder)
vertreten  war,  fand  folgende  Resolution  Annahme:
„Ter  Deutsche  Verband  Kaufmännischer  Vereine  richtet,  in
Erneuerung  seines  Ersuchens  vom  15.  Oktober  1895,  an  das
hohe  Reichsamt  des  Innern  die  Bitte,  dahin  wirken  zu  wollen,
daß  eine  größere  Einheitlichkeit  in  der  Ausführung  der
Vorschriften,  betreffend  die  Sonntagsruhe,  Platz  greife,  insbesondere, ­
  daß  spätestens  um  1  Uhr,  mit  Ausschluß  der  gesetzlich ­
  zugelassenen  Ausnahmen,  an  Sonn-  und  Feiertagen  überall
in  Deutschland  Geschäftsschluß  eintrete  und  nach  dieser  Zeit  die
Beschäftigung  von  Angestellten  in  handelsgewerblichen  Betrieben
nicht  gestattet  werde.
„Es  wird  als  dringend  erwünscht  bezeichnet,  daß  die  Postschalterstunden
  an  Sonn-  und  Feiertagen  mit  den
für  das  Handelsgewerbe  zugelassenen  Arbeitsstunden ­
  zusammengelegt  werden."
Ein  Antrag  des  Verbandes,  der  auf  der  Jahresversammlung
vom  5.  Juni  1899  (98  Vereine  mit  127000  Mitgliedern,
            
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