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auch hier durch Einführung einer gleichen Schlußstunde wenigstens
für die gleichen Geschäftszweige für Sicherung voller Einheitlichkeit
gesorgt werden ....
„Die Umfrage der Reichskonimission für Arbeiterstatistik hat
zur Genüge nachgewiesen, daß die meisten Gehilfen in Ladengeschäften
die ganze Woche hindurch kaum ins Freie kommen.
Daß da der Wunsch, sich wenigstens einmal alle acht Tage
längere Zeit im Freien aufhalten und bewegen zu können, sehr
nahe liegt, bedarf keiner weiteren Ausführungen. Dies ist aber
bei unseren großstädtischen Verhältnissen nur möglich, wenn die
Sonntagsarbeit tunlichst auf den Vormittag beschränkt
wird, damit die Angestellten ungestörte Gelegenheit
zu einem Ausflug in Wald und Feld haben, um Geist und
Körper neu zu stärken für die Anforderungen der kommenden
Woche."
Auf der Jahresversammlung des Verbandes vom 14. Juni
1897, auf welcher unser Verein (damals 54000 Mitglieder)
vertreten war, fand folgende Resolution Annahme:
„Ter Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine richtet, in
Erneuerung seines Ersuchens vom 15. Oktober 1895, an das
hohe Reichsamt des Innern die Bitte, dahin wirken zu wollen,
daß eine größere Einheitlichkeit in der Ausführung der
Vorschriften, betreffend die Sonntagsruhe, Platz greife, insbesondere,
daß spätestens um 1 Uhr, mit Ausschluß der gesetzlich
zugelassenen Ausnahmen, an Sonn- und Feiertagen überall
in Deutschland Geschäftsschluß eintrete und nach dieser Zeit die
Beschäftigung von Angestellten in handelsgewerblichen Betrieben
nicht gestattet werde.
„Es wird als dringend erwünscht bezeichnet, daß die Postschalterstunden
an Sonn- und Feiertagen mit den
für das Handelsgewerbe zugelassenen Arbeitsstunden
zusammengelegt werden."
Ein Antrag des Verbandes, der auf der Jahresversammlung
vom 5. Juni 1899 (98 Vereine mit 127000 Mitgliedern,