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Was die Arbeitszeit in den Kontoren betrifft, so steht
wohl die überwiegende Zahl der in Betracht kommenden Geschäfte
auf dem Standpunkte, daß eine unbedingte Sonntagsruhe hier
unbedenklich eingeführt werden kann. Auch die von uns befragten
Personen stehen beinahe einmütig auf diesem Standpunkte. —
Mehrfach wird bei den Auskünften hervorgehoben, daß es nur
eine alte Gewohnheit fei, die Kontorangestellten Sonntags
kommen zu lassen, daß in den meisten Fällen die Zeit nur ab
gesessen werde, ohne daß ernstlich gearbeitet würde.
Wenn sich eine Handelskammer, wie die von Stuttgart, wo
die unbedingte Sonntagsruhe in den Kontoren eingeführt wurde,
dahin äußert, daß sich Mißstände hieraus nicht ergeben haben,
so ist damit wohl der Beweis erbracht, daß für Kontore das
Bedürfnis einer Sonntagsarbeit nicht überzeugend dargetan
werden kann.
Nur für wenige Geschäftszweige und zwar vornehmlich für
Reedereien und Speditionsbetriebe sind von unseren Antwort
gebern Sonderwünsche gestellt worden, wobei jedoch bemerkt
wurde, daß für derartige Ausnahmen eine Vormittagsarbeitszeit
von höchstens 2 Stunden vollauf genüge. Andererseits wurde
uns mitgeteilt, daß auch für Reedereien und verwandte Branchen
keine Notwendigkeit zur Sonntagsarbeit bestehe.
So wird von einem Hamburger Auskunftgeber bemerkt,
daß es sich in Reedereien bei gutem Willen der leitenden An
gestellten ermöglichen lasse, die Segler oder Dampfer am Sonn
abend oder Montag zu expedieren, denn auch in England sei es
nicht gestattet, am Sonntag ein Schiff zu expedieren. — Aus
dem bedeutendsten süddeutschen Binnenhafen wird uns mitgeteilt,
daß zwar im Ortsstatut für die Schiffahrt Ausnahmen vorgesehen
seien, daß aber die größte Lagerhaus- und Speditionsgesellschaft
mit über 100 kaufmännischen Angestellten die unbedingte Sonntags
ruhe eingeführt habe.
Wir erstreben für Kontore (Engrosgeschäfte rc.) eine un
bedingte Sonntagsruhe; sollten sich Ausnahmen für Schiffahrts
betriebe nicht umgehen lassen, so halten wir eine 2 ftünbige Vor-