Object : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

27

Der  Beginn  der  Arbeit  vor  7  Uhr  morgens  ist  bei  den
Ladentöchtern  und  Glätterinnen  erwähnenswert.  Dass  bei  den
Bureauangestellten  der  8  Uhr-Beginn  der  gewöhnliche  ist,  war
vorauszusehen,  dagegen  haben  die  Modistinnen  merkwürdigerweise ­
  einen  ebenso  späten  Arbeitsbeginn.  Insgesamt  ist  7  Uhr
und  7  '/2  Uhr  die  Hauptregel.
Vor  12  Uhr  können  hauptsächlich  Ladentöchter  nach
Hause  gehen,  die  dann  aber  fast  alle  um  1  Uhr  wieder  an
der  Arbeit  sein  müssen,  auch  jene  Fälle  nach  12  Uhr  beziehen
sich,  mit  Ausnahme  einer  einzigen  Modistin,  alle  auf  die  Verkäuferinnen. ­
  80  °/o  aller  Arbeiterinnen  aber  haben  um  12  Uhr
Arbeitsschluss.
Ueber  die  Nachmittagsarbeit  verweisen  wir  auf  nachstehende
Tabelle:

Berufszweig

Beginn  nachm,  um..  Uhr

Ohne

Schluss

abends

um

.  Uhr!

Angabe

Vor
IV*

IV*

2

2 1 /*  und
später

Angabe

Vor
6  V*

6  */«

7

7'/*

8

8 1 /«  und
später

Handel  .  .  .

25

64

42

16

16

4

2

3

12

49

38

55

Schneiderei  .

4

5

56

3

—

4

2

24

34

3

1

—

Näherei  .  .  .

1

—

22

8

—

1

11

12

5

1

—

1

Bureau  .  .  .

—

—

2

24

—

—

12

3

9

—

2

—

Glätterei  .  .

2

6

10

1

—

2

1

1

10

5

—

—

Modes  ....

1

1

7

5

—

—

2

—

4

4

3

1

Diverse  .  .  .

2

1

12

4

—

1

9

4

3

1

1

—

Total  ....

35

77

151

61

16

12

39

47

77

63

45

57

Davon:
!  Stadt

26

45

118

49

10

9

30

32

57

56

37

27

Land

9

32

33

12

6

3

9

15

20

7

8

30

Auch  hier  sind  es  wiederum  die  Ladentöchter,  welche  sich
durch  einen  unregelmässigen  Beginn  der  Nachmittagsarbeit  auszeichnen. ­
  Ausnahmsweise  früh  beginnen  auch  die  Glätterinnen
und  einige  Angehörige  des  Schneiderinnenberufes.
Grösseres  Interesse  birgt  die  Darstellung  des  Arbeitsschlusses ­
  am  Abend,  und  wir  haben  deshalb  auch  hier  wiederum ­
  die  Unterscheidung  zwischen  Stadt  und  Land  angebracht.
Vor  allem  ist  es  der  Ladenschluss,  der  für  die  Gesetzgebung  von
Belang  ist.  Ungefähr  ein  Drittel  der  Ladentöchter  hat  noch
nicht  den  8  Uhr-Ladenschluss,  und  zwar  ist  es  im  Verhältnis  zur
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.