52
zum großen Teil wieder aufgehoben werden, und zwar aus folgenden
Gründen:
Der Betrieb der Konservenindustrie zerfällt in folgende Haupt
arbeiten, die im Zusammenhang vorgenommen werden müssen:
1. Reinigen, Schälen und Zubereiten der Rohgemüse;
2. Blanchieren 1 ) der Gemüsearten, Einfüllen derselben in die
Dosen und Verschließen der letzteren;
3. Sterilisieren des Doseninhalts, Abkühlen der Dosen und Auf
stapeln im Lagerraum.
Die Arbeiten unter 3 scheiden, da sie zumeist von männlichen
Arbeitskräften ausgeführt werden, hier aus.
Die Arbeiten zu 1 und 2 werden mit Ausnahme des Ver
schließens der Dosen nur von weiblichen Arbeitskräften ausgeführt
und können, nach der Natur der Sache auch nur von diesen ausge
führt werden. Die Arbeiten erfordern eine leichte, gewandte und
geübte Hand, wie sie nur die Arbeiterin besitzt. Von den letzteren
wird die Mehrzahl in der Gruppe I, d. h. mit dem Reinigen, Spülen
und Zubereiten des Rohgemüses, ein geringer Teil der Arbeiterinnen
in der Küche mit den unter 2 angeführten Arbeiten beschäftigt.
Die Petition bezieht sich teils auf die Gruppe I der Arbeiterinnen
sowie auf die zuletzt genannte Gruppe, die gewöhnlich unter dem
Namen „Küchenpersonal“ zusammengefaßt wird. Der frühere Beginn
der Arbeiten um 4 Uhr 30 Minuten morgens für die Arbeiterinnen
der Gruppe I wird besonders von den ländlichen Konservenfabriken,
meist Genossenschaftsfabriken, erbeten, die auf fremde Arbeiterinnen
angewiesen sind und die sie in Kasernen auf den Fabrikgrundstücken
unterbringen müssen. Da nun während der vollen Gemüseernte die
rein landwirtschaftlichen Arbeiterinnen regelmäßig morgens zwischen
4 und 5 Uhr die Arbeit beginnen, so dürfte die Bitte, diesen Fabri
kanten an Tagen mit außergewöhnlicher Häufung der Arbeiten eben
falls zu gestatten, früher mit der Arbeit und zwar um 4 1 / t Uhr zu
beginnen, nicht ungerechtfertigt erscheinen.
Der anderen Gruppe, dem Küchenpersonal, fällt die Aufgabe
zu, das von dem Gros der Arbeiterinnen gereinigte und vorbereitete
Gemüse, das infolge der Bearbeitung leichter ungünstigen Verände
rungen unterworfen ist, zur Vermeidung derartiger Veränderungen
möglichst schnell in die Dosen zu verpacken. Um diese Küchen
arbeit noch an demselben Tage beendigen zu können, ist es nötig,
daß das Gros der Arbeiterinnen mit dem Zubereiten der Gemüse
früher aufhört.
1) Blanchieren ist das Verkochen der Gemüse.