Full text: Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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zum großen Teil wieder aufgehoben werden, und zwar aus folgenden 
Gründen: 
Der Betrieb der Konservenindustrie zerfällt in folgende Haupt 
arbeiten, die im Zusammenhang vorgenommen werden müssen: 
1. Reinigen, Schälen und Zubereiten der Rohgemüse; 
2. Blanchieren 1 ) der Gemüsearten, Einfüllen derselben in die 
Dosen und Verschließen der letzteren; 
3. Sterilisieren des Doseninhalts, Abkühlen der Dosen und Auf 
stapeln im Lagerraum. 
Die Arbeiten unter 3 scheiden, da sie zumeist von männlichen 
Arbeitskräften ausgeführt werden, hier aus. 
Die Arbeiten zu 1 und 2 werden mit Ausnahme des Ver 
schließens der Dosen nur von weiblichen Arbeitskräften ausgeführt 
und können, nach der Natur der Sache auch nur von diesen ausge 
führt werden. Die Arbeiten erfordern eine leichte, gewandte und 
geübte Hand, wie sie nur die Arbeiterin besitzt. Von den letzteren 
wird die Mehrzahl in der Gruppe I, d. h. mit dem Reinigen, Spülen 
und Zubereiten des Rohgemüses, ein geringer Teil der Arbeiterinnen 
in der Küche mit den unter 2 angeführten Arbeiten beschäftigt. 
Die Petition bezieht sich teils auf die Gruppe I der Arbeiterinnen 
sowie auf die zuletzt genannte Gruppe, die gewöhnlich unter dem 
Namen „Küchenpersonal“ zusammengefaßt wird. Der frühere Beginn 
der Arbeiten um 4 Uhr 30 Minuten morgens für die Arbeiterinnen 
der Gruppe I wird besonders von den ländlichen Konservenfabriken, 
meist Genossenschaftsfabriken, erbeten, die auf fremde Arbeiterinnen 
angewiesen sind und die sie in Kasernen auf den Fabrikgrundstücken 
unterbringen müssen. Da nun während der vollen Gemüseernte die 
rein landwirtschaftlichen Arbeiterinnen regelmäßig morgens zwischen 
4 und 5 Uhr die Arbeit beginnen, so dürfte die Bitte, diesen Fabri 
kanten an Tagen mit außergewöhnlicher Häufung der Arbeiten eben 
falls zu gestatten, früher mit der Arbeit und zwar um 4 1 / t Uhr zu 
beginnen, nicht ungerechtfertigt erscheinen. 
Der anderen Gruppe, dem Küchenpersonal, fällt die Aufgabe 
zu, das von dem Gros der Arbeiterinnen gereinigte und vorbereitete 
Gemüse, das infolge der Bearbeitung leichter ungünstigen Verände 
rungen unterworfen ist, zur Vermeidung derartiger Veränderungen 
möglichst schnell in die Dosen zu verpacken. Um diese Küchen 
arbeit noch an demselben Tage beendigen zu können, ist es nötig, 
daß das Gros der Arbeiterinnen mit dem Zubereiten der Gemüse 
früher aufhört. 
1) Blanchieren ist das Verkochen der Gemüse.
	        
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