Full text : Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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zum  großen  Teil  wieder  aufgehoben  werden,  und  zwar  aus  folgenden
Gründen:
Der  Betrieb  der  Konservenindustrie  zerfällt  in  folgende  Hauptarbeiten, ­
  die  im  Zusammenhang  vorgenommen  werden  müssen:
1.  Reinigen,  Schälen  und  Zubereiten  der  Rohgemüse;
2.  Blanchieren 1 )  der  Gemüsearten,  Einfüllen  derselben  in  die
Dosen  und  Verschließen  der  letzteren;
3.  Sterilisieren  des  Doseninhalts,  Abkühlen  der  Dosen  und  Aufstapeln ­
  im  Lagerraum.
Die  Arbeiten  unter  3  scheiden,  da  sie  zumeist  von  männlichen
Arbeitskräften  ausgeführt  werden,  hier  aus.
Die  Arbeiten  zu  1  und  2  werden  mit  Ausnahme  des  Verschließens ­
  der  Dosen  nur  von  weiblichen  Arbeitskräften  ausgeführt
und  können,  nach  der  Natur  der  Sache  auch  nur  von  diesen  ausgeführt ­
  werden.  Die  Arbeiten  erfordern  eine  leichte,  gewandte  und
geübte  Hand,  wie  sie  nur  die  Arbeiterin  besitzt.  Von  den  letzteren
wird  die  Mehrzahl  in  der  Gruppe  I,  d.  h.  mit  dem  Reinigen,  Spülen
und  Zubereiten  des  Rohgemüses,  ein  geringer  Teil  der  Arbeiterinnen
in  der  Küche  mit  den  unter  2  angeführten  Arbeiten  beschäftigt.
Die  Petition  bezieht  sich  teils  auf  die  Gruppe  I  der  Arbeiterinnen
sowie  auf  die  zuletzt  genannte  Gruppe,  die  gewöhnlich  unter  dem
Namen  „Küchenpersonal“  zusammengefaßt  wird.  Der  frühere  Beginn
der  Arbeiten  um  4  Uhr  30  Minuten  morgens  für  die  Arbeiterinnen
der  Gruppe  I  wird  besonders  von  den  ländlichen  Konservenfabriken,
meist  Genossenschaftsfabriken,  erbeten,  die  auf  fremde  Arbeiterinnen
angewiesen  sind  und  die  sie  in  Kasernen  auf  den  Fabrikgrundstücken
unterbringen  müssen.  Da  nun  während  der  vollen  Gemüseernte  die
rein  landwirtschaftlichen  Arbeiterinnen  regelmäßig  morgens  zwischen
4  und  5  Uhr  die  Arbeit  beginnen,  so  dürfte  die  Bitte,  diesen  Fabrikanten ­
  an  Tagen  mit  außergewöhnlicher  Häufung  der  Arbeiten  ebenfalls ­
  zu  gestatten,  früher  mit  der  Arbeit  und  zwar  um  4 1 / t  Uhr  zu
beginnen,  nicht  ungerechtfertigt  erscheinen.
Der  anderen  Gruppe,  dem  Küchenpersonal,  fällt  die  Aufgabe
zu,  das  von  dem  Gros  der  Arbeiterinnen  gereinigte  und  vorbereitete
Gemüse,  das  infolge  der  Bearbeitung  leichter  ungünstigen  Veränderungen ­
  unterworfen  ist,  zur  Vermeidung  derartiger  Veränderungen
möglichst  schnell  in  die  Dosen  zu  verpacken.  Um  diese  Küchenarbeit ­
  noch  an  demselben  Tage  beendigen  zu  können,  ist  es  nötig,
daß  das  Gros  der  Arbeiterinnen  mit  dem  Zubereiten  der  Gemüse
früher  aufhört.

1)  Blanchieren  ist  das  Verkochen  der  Gemüse.
            
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