Full text: Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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A. Gibt die Beschäftigung der Arbeiterinnen in der Kon 
servenindustrie in dem heutigen Umfange zu irgend 
welchen Beanstandungen Anlaß? 
Zur Beantwortung dieser Frage ist auf folgende Hauptpunkte 
hinzu weisen: 
Die Konservenindustrie zählt zu den Saisonindustrieen. Die Kam 
pagne beschränkt sich auf die Zeit von Anfang Mai bis Mitte Sep 
tember. Diese Kampagnezeit ist aber nicht eine geschlossene, sondern 
zerfällt wieder in mehrere Arbeitsperioden, zwischen die sich mehr 
tägige Pausen je nach der Reife der zu verarbeitenden Konserven 
früchte einschieben. Zählt man die wirklichen Arbeitsperioden für 
sich, so umfaßt deren Maximaldauer im einzelnen keine längere Zeit, 
als etwa 50—60 Tage. Im Durchschnitt ist die Kampagnezeit für 
Spargel auf etwa 50 Tage, für Erbsen auf 23 Tage, für Bohnen auf 
36 Tage anzunehmen. Zwischen diesen Arbeitsperioden liegen Ruhe 
fristen von durchschnittlich 5—6 Tagen. Die weiblichen Hilfskräfte 
in den Konservenfabriken werden somit nur in verhältnismäßig kurzen 
Abschnitten von mehreren Wochen beschäftigt, die ganze übrige Zeit 
des Jahres sind sie unbeschäftigt. In diesen drei Arbeitsperioden ist 
aber die Arbeit selbst wieder eine ungleichmäßige. Tage ange 
spannter Tätigkeit wechseln mit Tagen geringerer Beschäftigung ab. 
Die Arbeit der weiblichen Hilfskräfte in der Konservenindustrie 
ist aber auch ihrer Art nach mit der weiblichen Arbeit in anderen 
Industrieen nicht zu vergleichen. Diese Arbeiten sind an sich nicht 
anstrengender, als andere häusliche Verrichtungen oder die üblichen 
Dienstleistungen von Frauen außer dem Hause, wie Waschen, Plätten, 
Kochen, Nähen usw. Daß die Beschäftigung in den Konserven 
fabriken irgend welche Nachteile für die Gesundheit der Beteiligten 
hervorgerufen hätte, ist bisher nirgends beobachtet worden. Hingegen 
J st festgestellt, daß sich alljährlich auf diese Zeit verhältnismäßig 
reichen Arbeitsverdienstes zahlreiche arme Witwen, Frauen und Mäd 
chen freuen. Das Armenamt in Braunschweig z. B. erwartet mit 
Sehnsucht die Kampagne, weil dann eine erhebliche Ermäßigung der 
Armenunterstützung eintritt. Eine Überspannung der weiblichen 
Kräfte in der Konservenindustrie in gesundheitlicher Beziehung ist 
nirgends festzustellen; es Hegt daher auch kein Anlaß vor, den in 
der Konservenindustrie beschäftigten Frauen die vermeintliche Wohltat 
einer Arbeitsbeschränkung aufzuerlegen, gegen die diese selbst ganz 
entschieden Einspruch erheben würden. 
Wir gelangen damit zur weiteren Frage:
	        
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