49
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
454
Gewebe aus Eisendraht, roh, gefärbt, verniert oder geteert
100 leg
16 —
Hieher gehören auch Gewebe aus Metalldraht für Drahtsiebc (Getreidesiehe,
Sandsiehe etc.)
455
Waren aus Gußeisen, roh, gefeilt, geteert oder mit Mennige angestrichen:
a) Platten und Verbindungsstücke für Bau- und Brückenkonstruktioneu,
Säulen, Waggonräder und -Achsen, sowie Wellen für Maschinen . . .
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8'—
h) Röhren und hohle Säulen
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5’ —
c) Öfen, gewöhnliche, und Kessel
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io- -
d) Tiegel und Gefäße, nicht emailliert
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3' —
456
Waren aus Gußeisen, poliert und emailliert, mit gegossenen oder gedrehten
Verzierungen
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12 —
Hieher gehören: Küchen- und Haushaltungsgeräte, Bügeleisen, Ofen, Lampen,
Auslaufbrunnen, Roste, Gewichte und alle ähnliche Waren.
457
Waren aus Gußeisen, ziseliert, lackiert, bronziert, vernickelt, versilbert oder
vergoldet, auch in Verbindung mit anderen gewöhnlichen Materialien. .
20 —
Hieher gehören: Luster, Armleuchter, Leuchter, Lampen, Schreibzeuge,
Ofengarnituren, Phantasiegegenstände, Ornamente u. dgl.
Die unter diese Tarif-Nr. fallenden Waren in Verbindung mit Elfenbein,
Schildpatt, Perlmutter, Bernstein, echtem Gagat oder Seide, werden nach der Tarif
klasse XXX und jene in Verbindung mit Edelmetallen (die bloß einfach vergoldeten
oder versilberten ausgenommen) wie Goldarbeiterwaren verzollt.
458
Eisenwaren, nicht besonders benannt
10'-
Hieher gehören: Grobe Erzeugnisse aus Eisen für Häuser- und Brückenbau,
für den Bau von Waggons, Fracht-und Personenwagen (mit Ausnahme der Achsen);
Stoßscheiben und Verbindungsstücke für Schienen und dergl.; alle diese Er
zeugnisse nicht gedreht, nicht poliert, nicht gefeilt.
459
Wagenachsen aus Eisen und Stahl
»
4--
460
Nägel aus Eisen oder Stahl:
a) Bolzen, Nieten, geschmiedete Nägel und Hufnägel
10- —
b) Drahtstifte jeder Größe
6-—
461
Hufeisen .......
7 50
462
Schrauben und Schraubenmuttern aus Eisen und Stahl
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463
Anker und Ankerketten aus Eisen oder Stahl, in einer Stärke von mehr als 10 nun
•ij
io-—
464
Eisenröhren, auch geteert
8- —
465
Eisengitter für alle Gebrauchszwecke; Gartenmöbel aus Eisen, nicht vergoldet,
nicht versilbert
20'—
Gitter und Eisenmöbel, teilweise oder ganz vergoldet oder versilbert, zahlen
den zweifachen Zoll dieser Tarif-Nr.
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