Metadata: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

154 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
und 2. ist der dauernde Gewinn im ganzen doch nur möglich, wenn die Unternehmer 
die Bedürfnisse gut und preiswert befriedigen. Staat und Gemeinde sind als Organe 
der Macht⸗ und' Rechtsorganisation entstanden, mußten aber stets und mit steigender 
Kultur in erhöhtem Maße gewisse Nachbarschaftsbedürfnisse befriedigen, sich wirtschaftlich 
in den Dienst größerer höherer Bedürfnisse (S. 818) stellen. Ihr Vorzug ist es, daß 
sie dabei gemeinnützig wirken, an die Zukunft und die Gesamtinteressen denken, mit 
ganz anderem Nachdrück, mit einheitlichen Organen auf ihrem Gebiete auftreten können, 
in der Regel gerecht verfahren, zu vielen Aufgaben der höheren wirtschaftlichen Kultur 
teils allein, teils besonders geschickt find. Aber die großen Anstalten, die in ihren 
Händen enistehen, unterliegen dem Mißbrauch der Herrschenden, sind fast immer schwer— 
ͤllig und vielfach teuer, sie leisten Gutes nur, wenn eine glückliche Entwickelung ein 
tüchtiges Beamtenpersonal geschaffen hat. Oft fehlt ihnen die rechte Kontrolle, wie sie 
die Unternehmung darin hat, daß der Markt ihr die schlechten und teuren Produkte 
nicht abnimmt. Die wirtschaftliche Staats- und Gemeindeanstalt tritt thatsächlich oder 
rechtlich meist monopolistisch auf, wendet nicht immer aber vielfach den Zwang an; der 
Bürger hat ihr gegenüber meist keine Wahl; ob sie Ausgezeichnetes leistet und gerecht 
verfährt oder nicht, sie kann nur durch einen sehr harten Druck der öffentlichen Meinung, 
durch eine Änderung in den Regierungskreisen in andere, in neue Bahnen gebracht 
werden, was stets sehr schwer ist. 
Die Familie ist das älteste, sie bleibt das natürlichste und einfachste Wirtschafts- 
organ. Slaat und Gemeinde sind in ihren Macht- und Rechtsfunktionen gleichfalls 
sehr alt, in ihrer umfassenden wirtschaftlichen Thätigkeit aber relativ jung, in ihrer 
Organisation siets kompliziert und schwierig herzustellen. Die Unternehmungen sind 
das jüngste Organ; sie sind mit ihrem Appell an den wirtschaftlichen Egoismus, mit 
ihrem auf die Arbeitszeit beschränkten Zusammenwirken verschiedener, sich sonst fern— 
slehender Menschen nicht so einfach wie die Familie, aber im ganzen doch viel leichter 
als die Wirtschaftsanstalten von Staat und Gemeinde zu organisieren. Wo sie einen 
sehr großen Umfang erreichen, wird das Problem freilich viel schwieriger, teilweise ein 
der Gemeinde- und Staatsbildung ähnliches. Aber ihr sociales Gefüge bleibt doch er— 
heblich loser und beweglicher, und ihre Mißbräuche, ihr möglicher Zusammenbruch ziehen 
die Gesamtheit nicht so in Mitleidenschaft wie die Fehler der Gemeinde- und Staats— 
anstalten. Indem die Verantwortlichkeit in der Unternehmung auf private Schultern 
gelegt wird, indem die Unternehmer mit Ehre und Vermögen für ihr Thun einstehen, 
geliügt hier eine Auslese der Persönlichkeiten und eine Krästeanspannung, wie sie der 
Staal und die Gemeinde nicht so leicht oder wenigstens nur auf den Höhepunkten 
moralisch⸗-socialer Zucht erzeugen: der Staatsbeamte wird getadelt, versetzt, sehr selten 
kafsiert, wenn er falsch gewirtschaftet hat, der Unternehmer macht Bankerott. 
Familie, Gemeinde und Staat dienen noch anderen Zwecken, sind nicht ausschließlich 
für das wirtschaftliche Leben geschaffen und eingerichtet, die Unternehmung dient nur 
wirtschaftlichen Zwecken, ist ihnen ganz und voll angepaßt; sie ist das specifische, das 
differenzierteste Wirtschaftsorgan. 
Die heutige Volkswirtschaft bedarf gleichmäßig der drei Gruppen von Organen, 
ihres Ineinandergreifens, ihrer Arbeitsteilung, ihres Zusammenwirkens. Jede Gruppe 
ruht auf anderen pfychologischen Motiven, auf anderen Sitten und Rechtsregeln, hat 
ihre Vorzüge und Nachteile, ihre große gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktion, in 
der sie unersetzlich ist. Keine dieser Gruppen wird mit ihrem eigentümlichen Leben, mit 
ihren besonderen Aufgaben verschwinden. Die Familie hat viel an die Unternehmung 
abgegeben, aber ebenso Wichtiges ist ihr geblieben; neue höhere Aufgaben sind ihr zu— 
gewachsen. Gemeinde und Staat haben zeitweise manches, was sie früher in der Hand 
hatten, den Unternehmungen abgegeben, anderes ihnen neuestens wieder mit Recht ent— 
zogen; ihr Hauptgebiet in Bezug auf das wirtschaftliche Leben sind die neuentstandenen 
höheren centralen Aufgaben, wie Schule, Verkehr, Kredit, Versicherung, denen die private 
Unternehmung nicht ebenso gewachsen ist. Die Unternehmung hatte erst der Familie, 
dann auch dem Staate manches abgenommen; so vieles man derselben später auch nahm,
	        
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