154 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
und 2. ist der dauernde Gewinn im ganzen doch nur möglich, wenn die Unternehmer
die Bedürfnisse gut und preiswert befriedigen. Staat und Gemeinde sind als Organe
der Macht⸗ und' Rechtsorganisation entstanden, mußten aber stets und mit steigender
Kultur in erhöhtem Maße gewisse Nachbarschaftsbedürfnisse befriedigen, sich wirtschaftlich
in den Dienst größerer höherer Bedürfnisse (S. 818) stellen. Ihr Vorzug ist es, daß
sie dabei gemeinnützig wirken, an die Zukunft und die Gesamtinteressen denken, mit
ganz anderem Nachdrück, mit einheitlichen Organen auf ihrem Gebiete auftreten können,
in der Regel gerecht verfahren, zu vielen Aufgaben der höheren wirtschaftlichen Kultur
teils allein, teils besonders geschickt find. Aber die großen Anstalten, die in ihren
Händen enistehen, unterliegen dem Mißbrauch der Herrschenden, sind fast immer schwer—
ͤllig und vielfach teuer, sie leisten Gutes nur, wenn eine glückliche Entwickelung ein
tüchtiges Beamtenpersonal geschaffen hat. Oft fehlt ihnen die rechte Kontrolle, wie sie
die Unternehmung darin hat, daß der Markt ihr die schlechten und teuren Produkte
nicht abnimmt. Die wirtschaftliche Staats- und Gemeindeanstalt tritt thatsächlich oder
rechtlich meist monopolistisch auf, wendet nicht immer aber vielfach den Zwang an; der
Bürger hat ihr gegenüber meist keine Wahl; ob sie Ausgezeichnetes leistet und gerecht
verfährt oder nicht, sie kann nur durch einen sehr harten Druck der öffentlichen Meinung,
durch eine Änderung in den Regierungskreisen in andere, in neue Bahnen gebracht
werden, was stets sehr schwer ist.
Die Familie ist das älteste, sie bleibt das natürlichste und einfachste Wirtschafts-
organ. Slaat und Gemeinde sind in ihren Macht- und Rechtsfunktionen gleichfalls
sehr alt, in ihrer umfassenden wirtschaftlichen Thätigkeit aber relativ jung, in ihrer
Organisation siets kompliziert und schwierig herzustellen. Die Unternehmungen sind
das jüngste Organ; sie sind mit ihrem Appell an den wirtschaftlichen Egoismus, mit
ihrem auf die Arbeitszeit beschränkten Zusammenwirken verschiedener, sich sonst fern—
slehender Menschen nicht so einfach wie die Familie, aber im ganzen doch viel leichter
als die Wirtschaftsanstalten von Staat und Gemeinde zu organisieren. Wo sie einen
sehr großen Umfang erreichen, wird das Problem freilich viel schwieriger, teilweise ein
der Gemeinde- und Staatsbildung ähnliches. Aber ihr sociales Gefüge bleibt doch er—
heblich loser und beweglicher, und ihre Mißbräuche, ihr möglicher Zusammenbruch ziehen
die Gesamtheit nicht so in Mitleidenschaft wie die Fehler der Gemeinde- und Staats—
anstalten. Indem die Verantwortlichkeit in der Unternehmung auf private Schultern
gelegt wird, indem die Unternehmer mit Ehre und Vermögen für ihr Thun einstehen,
geliügt hier eine Auslese der Persönlichkeiten und eine Krästeanspannung, wie sie der
Staal und die Gemeinde nicht so leicht oder wenigstens nur auf den Höhepunkten
moralisch⸗-socialer Zucht erzeugen: der Staatsbeamte wird getadelt, versetzt, sehr selten
kafsiert, wenn er falsch gewirtschaftet hat, der Unternehmer macht Bankerott.
Familie, Gemeinde und Staat dienen noch anderen Zwecken, sind nicht ausschließlich
für das wirtschaftliche Leben geschaffen und eingerichtet, die Unternehmung dient nur
wirtschaftlichen Zwecken, ist ihnen ganz und voll angepaßt; sie ist das specifische, das
differenzierteste Wirtschaftsorgan.
Die heutige Volkswirtschaft bedarf gleichmäßig der drei Gruppen von Organen,
ihres Ineinandergreifens, ihrer Arbeitsteilung, ihres Zusammenwirkens. Jede Gruppe
ruht auf anderen pfychologischen Motiven, auf anderen Sitten und Rechtsregeln, hat
ihre Vorzüge und Nachteile, ihre große gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktion, in
der sie unersetzlich ist. Keine dieser Gruppen wird mit ihrem eigentümlichen Leben, mit
ihren besonderen Aufgaben verschwinden. Die Familie hat viel an die Unternehmung
abgegeben, aber ebenso Wichtiges ist ihr geblieben; neue höhere Aufgaben sind ihr zu—
gewachsen. Gemeinde und Staat haben zeitweise manches, was sie früher in der Hand
hatten, den Unternehmungen abgegeben, anderes ihnen neuestens wieder mit Recht ent—
zogen; ihr Hauptgebiet in Bezug auf das wirtschaftliche Leben sind die neuentstandenen
höheren centralen Aufgaben, wie Schule, Verkehr, Kredit, Versicherung, denen die private
Unternehmung nicht ebenso gewachsen ist. Die Unternehmung hatte erst der Familie,
dann auch dem Staate manches abgenommen; so vieles man derselben später auch nahm,