§ 4- Lohnämter
185
läßt, ift darum von Lohnämtern in der Hausinduftrie nicht zu fürchten. Sie
find als Notftandsmaßnahmen gedacht und follen folche bleiben. Der Charakter
einer Notftandsmaßnahme und Hilfsaktion ift dadurch im Kommiffions-
antrag gewahrt, daß er das Eingreifen der ftaatlichen Behörden einfchränkt
auf folche Gewerbezweige, in denen Hausarbeiter in großer Zahl zu außer
gewöhnlich niedrigen Löhnen befchäftigt werden, alfo auf die Elendsinduftrien,
daß er ferner den Staat nicht unmittelbar in die Lohngeftaltung eingreifen
läßt, fondern ihm nur die Vollmacht gibt, Minimallohnfätzen, die von Ver
tretern der Arbeitgeber und Arbeiter aufgeßeilt find, Rechtsverbindlichkeit
zu verleihen.
Bedenken mehr praktifcher Natur werden hergeleitet aus den
vorausfichtlichen Wirkungen, die eine Mindeftlohnfcftfctzung auf die ver
miedenen, in Wirklichkeit am Heimarbeitsproblem beteiligten Perfonen-
gruppen ausüben würden. Zunächft würden die Konfumenten fich beklagen
über Verteuerung der Produkte. Abgefehen davon, daß es häufig recht
zahlungsfähige Käufer find, die wirklich fühlbare Verteuerungen gut ertragen
könnten, würde tatfächlich die Erhöhung der Preife in gar keinem Verhält
nis ftehen zu einer Erhöhung des Arbeitslohnes und würde in vielen Fällen
kaum zu bemerken fein. Der Katalog einer Heimarbeitausftellung zeigt uns
das auf jeder Seite, wo Arbeitslohn und Verkaufspreis der in der Heimarbeit
hergeftellten Ware nebeneinander gefteilt find. In der Berliner Ausftellung
war ein fogenannter Phantafiekragen zu fehen, bei dem der Arbeitslohn pro
Stunde 7 1 /a Pf. betrug, die erforderliche Arbeitszeit 2% Stunden, und der
Ladenpreis 5 M. 1 ) Der Stücklohn belief fich alfo auf 19 Pf. Würde diefer
Lohn um das Doppelte erhöht, fo betrüge der Ladenpreis ftatt 5 M. jetzt 5,20 M.
Die Käuferin des Kragens würde einen folchen Preisauffchlag kaum fühlen,
während die herftellende Heimarbeiterin, die zchnftündige Arbeitszeit im
Tage angibt, jetzt 1,50 M. ftatt 75 Pf. täglich verdiente. — Ein anderes
Beifpiel: 1 2 ) Eine Heimarbeiterin in Stettin erhält als Arbeitslohn für eine
Hofe 32 Pf., da fie 2 Stunden darauf verwendet, beträgt der Reinverdienft
pro Stunde 16 Pf. Die Hofe wird im Detailverkauf bezahlt mit 10 M. Eine
Lohnerhöhung um 50 Prozent bedeutete für die Heimarbeiterin einen Stunden
lohn von 24 Pf. (ftatt bisher 16 Pf.), und die Hofe würde fich von 10 M. auf
10,16 M. verteuern !
Im ganzen läßt fich hinfichtlich der Einwirkung einer Lohnerhöhung
auf Detailpreis und Konfum fagen: 3 ) Je geringer der Anteil des Lohnes
1 ) H e i |z und Koppel, Deutfche Meimarbeitausftellung, Berlin 1906, 182.
2 ) Deutfche Heimarbeitausftellung 186.
a ) Vgl. K. Gaebcl, Die Heimarbeit 217 ff.