Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Spiritus,  Branntweine  und  Liköre.

691

Beschaffenheit

Whisky

Kirsch-Brannt-



Anerkannt  rein  .  .
Mittlere  Güte  bezw.

mg
167,6

mg
87,3

Verschnittwaren  .

—

94,7

Kunsterzeugnisse  .  .

—

11,4

Alkoholgehalt  Vol.-°/ 0

57,3

43—60

Zwetschen-Branntwein


Trester-  n.
Hefen-Branntwein


Kognak

Rum

mg

mg

mg

mg

114,6

153,3

162,0

270,7

29,3

38,4

66,4

—

28,0

4,7

37,3

48,6

40—47

41—59

45—61

Die  Schwankungen  für  anerkannt  reine  Getränke  an  Gesamt-Estern  betrugen
z.  B.  bei  Tresterbranntwein  zwischen  12,3—272,8  mg,  bei  Kognak  zwischen  13,4
bis  293,9  mg,  bei  ßura  zwischen  43,0—1926,0  mg  für  100  ccm.
An  einzelnen  Estern  ergaben  sich  in  100  ccm  der  Getränke:

Ameisensäure
mg
Kognak  .  .  0—6,0
Bum  .  .  .  0—22,0
Arrak  ...  7,8

Äthylester  der
Essigsäure  Buttersäure

mg
75,9
5,0—1847,0
184,6

mg
6,1
Spur—56,0
4,8

Kaprinsäure
mg
14,1
Spur—27,0
9,4

Die  Naturerzeugnisse  enthalten  hiernach  durchweg  mehr  freie  Säuren  und
Ester  als  die  Kunsterzeugnisse,  das  hat  seinen  Grund  darin,  daß  der  zur  Herstellung
der  letzteren  verwendete  Sprit  verhältnismäßig  arm  hieran  ist  und  sich  nur  im
rektifizierten  Zustande  hierzu  verwenden  läßt.
11.  Bestimmung  der  ätherischen  Öle.  Sind,  wie  bei  Likören,  ätherische  öle
zugesetzt,  so  kann  man  zum  Nachweise  dieser  die  alkoholische  Flüssigkeit  mit  Äther
ausschütteln,  letzteren  bei  gewöhnlicher  Temperatur  langsam  verdunsten  lassen  und
den  Eückstand  auf  Geruch  und  Geschmack  prüfen.  Oder  man  verjagt  bei  schwer
flüchtigen  ätherischen  ölen  bezw.  Stoffen  den  Alkohol  bei  60—70°,  durchschüttelt
den  Eückstand  mit  Petroleumäther,  um  die  ätherischen  öle  zu  isolieren,  und  zieht
weiter  den  Eückstand  von  der  Petroleumätherbehandlung  mit  viel  absolutem  Alkohol
aus,  um  Glyzerin  und  Harze  zu  gewannen.
12.  Bestimmung  der  wohlriechenden  Essenzen.  Eine  auch  nur  annähernde
Bestimmung  derselben  ist  nicht  möglich.  Man  pflegt  die  Flüssigkeit  zu  destillieren,
um  in  dem  Destillat  eine  konzentriertere  Lösung  der  Essenz  zu  erhalten  und  das
Destillat  mit  Bromlösung  bis  zur  Gelbfärbung  zu  titrieren.  Dann  soll  man  eine
Lösung  von  einer  bekannten  Menge  derselben  Essenz  herstellen  und  diese  in  derselben
Weise  mit  der  Bromlösung  titrieren.
13.  Bestimmung  des  Extraktes  und  der  Mineralstoffe.  Bei  den  Spritsorten
und  Branntweinen  ist  der  Extraktgehalt  nur  gering;  man  verdampft  hier  100  ccm
und  mehr  im  Wasser  bade  zur  Trockne,  trocknet  den  Eückstand  wie  bei  Wein
2 1 /«  Stunden  im  Wasserdampftrockenschrank  und  wägt.  Der  gewogene  Eückstand
wird  bis  zum  Weißbrennen  geglüht  und  wieder  gewogen;  der  Eückstand  gibt  die
Menge  Mineralstoffe.
Bei  den  Likören  mit  hohem  Zuckergehalt  muß  man  zur  Extraktbestimmung
eine  entsprechend  geringere  —  höchstens  1—2  g  Trockensubstanz  entsprechende  —■
Menge,  etwa  5  oder  10  oder  20  g  zum  Eintrocknen  und  Verbrennen  verwenden.
Hier  wird  die  direkte  Extraktbestimmung  am  besten  durch  die  Saccharometeranzeige ­
  ersetzt,  d.  h.  man  befreit  eine  bestimmte  Gewichtsmenge  des  Likörs
von  Alkohol,  läßt  auf  die  Normaltemperatur  erkalten,  füllt  mit  Wasser  wieder
auf  das  ursprüngliche  Gewicht  auf,  ermittelt  von  dieser  entgeisteten  Flüssigkeit  das
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