Spiritus, Branntweine und Liköre.
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Beschaffenheit
Whisky
Kirsch-Brannt-
Anerkannt rein . .
Mittlere Güte bezw.
mg
167,6
mg
87,3
Verschnittwaren .
—
94,7
Kunsterzeugnisse . .
—
11,4
Alkoholgehalt Vol.-°/ 0
57,3
43—60
Zwetschen-Branntwein
Trester- n.
Hefen-Branntwein
Kognak
Rum
mg
mg
mg
mg
114,6
153,3
162,0
270,7
29,3
38,4
66,4
—
28,0
4,7
37,3
48,6
40—47
41—59
45—61
Die Schwankungen für anerkannt reine Getränke an Gesamt-Estern betrugen
z. B. bei Tresterbranntwein zwischen 12,3—272,8 mg, bei Kognak zwischen 13,4
bis 293,9 mg, bei ßura zwischen 43,0—1926,0 mg für 100 ccm.
An einzelnen Estern ergaben sich in 100 ccm der Getränke:
Ameisensäure
mg
Kognak . . 0—6,0
Bum . . . 0—22,0
Arrak ... 7,8
Äthylester der
Essigsäure Buttersäure
mg
75,9
5,0—1847,0
184,6
mg
6,1
Spur—56,0
4,8
Kaprinsäure
mg
14,1
Spur—27,0
9,4
Die Naturerzeugnisse enthalten hiernach durchweg mehr freie Säuren und
Ester als die Kunsterzeugnisse, das hat seinen Grund darin, daß der zur Herstellung
der letzteren verwendete Sprit verhältnismäßig arm hieran ist und sich nur im
rektifizierten Zustande hierzu verwenden läßt.
11. Bestimmung der ätherischen Öle. Sind, wie bei Likören, ätherische öle
zugesetzt, so kann man zum Nachweise dieser die alkoholische Flüssigkeit mit Äther
ausschütteln, letzteren bei gewöhnlicher Temperatur langsam verdunsten lassen und
den Eückstand auf Geruch und Geschmack prüfen. Oder man verjagt bei schwer
flüchtigen ätherischen ölen bezw. Stoffen den Alkohol bei 60—70°, durchschüttelt
den Eückstand mit Petroleumäther, um die ätherischen öle zu isolieren, und zieht
weiter den Eückstand von der Petroleumätherbehandlung mit viel absolutem Alkohol
aus, um Glyzerin und Harze zu gewannen.
12. Bestimmung der wohlriechenden Essenzen. Eine auch nur annähernde
Bestimmung derselben ist nicht möglich. Man pflegt die Flüssigkeit zu destillieren,
um in dem Destillat eine konzentriertere Lösung der Essenz zu erhalten und das
Destillat mit Bromlösung bis zur Gelbfärbung zu titrieren. Dann soll man eine
Lösung von einer bekannten Menge derselben Essenz herstellen und diese in derselben
Weise mit der Bromlösung titrieren.
13. Bestimmung des Extraktes und der Mineralstoffe. Bei den Spritsorten
und Branntweinen ist der Extraktgehalt nur gering; man verdampft hier 100 ccm
und mehr im Wasser bade zur Trockne, trocknet den Eückstand wie bei Wein
2 1 /« Stunden im Wasserdampftrockenschrank und wägt. Der gewogene Eückstand
wird bis zum Weißbrennen geglüht und wieder gewogen; der Eückstand gibt die
Menge Mineralstoffe.
Bei den Likören mit hohem Zuckergehalt muß man zur Extraktbestimmung
eine entsprechend geringere — höchstens 1—2 g Trockensubstanz entsprechende —■
Menge, etwa 5 oder 10 oder 20 g zum Eintrocknen und Verbrennen verwenden.
Hier wird die direkte Extraktbestimmung am besten durch die Saccharometeranzeige
ersetzt, d. h. man befreit eine bestimmte Gewichtsmenge des Likörs
von Alkohol, läßt auf die Normaltemperatur erkalten, füllt mit Wasser wieder
auf das ursprüngliche Gewicht auf, ermittelt von dieser entgeisteten Flüssigkeit das
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