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Bier und seine Rohstoffe.
2. Daß das Bier für alle Bestimmungen von Kohlensäure befreit
werden muß.
Das geschieht in der Weise, daß man das Bier, wenn es die Laboratoriumsoder
Beohachtungstemperatur angenommen hat, entweder in einem halbgefüllten
Kolben einige Zeit schüttelt oder aus einem großen Becherglase in ein anderes
gießt und dann 3-mal unter Bedecken des Trichters filtriert.
1. Bestimmung des spezifischen Gewichtes. Dieselbe geschieht entweder
mittels einer genauen Westphalsehen Wage oder mittels des Pyknometers bei 15°
(vergl. S. 449) und hat vorwiegend den Zweck, die in Volumprozenten gefundenen
Werte auf Gewichtsprozente umrechnen zu können. Mitunter dient das spezifische
Gewicht auch zur Bestimmung des scheinbaren Extraktgehaltes nach der Tabelle
von K. Windisch.
2. Bestimmung des Alkohols und Extrakts. Der Extrakt kann zwar durch
Eindampfen von 10—20 ccm Bier und Trocknen bei 105° (oder besser im Wasserbade
und Wasserstoffstrom) bis zur Gewichtsbeständigkeit direkt bestimmt werden,
indes ist diese Art der Bestimmung bei der leichten Zersetzlichkeit der Extraktstoffe
nicht genau. Es empfiehlt sich vielmehr, den Extraktgehalt indirekt zu bestimmen
und die Bestimmung mit der des Alkohols zu verbinden.
75 ccm des entkohlensäuerten Bieres werden genau gewogen, mit noch 10 bis
15 ccm Wasser versetzt und unter Vorlage eines Pyknometers von etwa 50 ccm
Inhalt destilliert, bis die Flüssigkeit im Pyknometer die Skala oder die Marke erreicht
hat. Der Rückstand des Destillates, der Extrakt, wird genau auf das ursprüngliche
Gewicht aufgefüllt, durchgemischt und davon das spezifische Gewicht
bestimmt. Aus der Extrakttahelle von Schultze-Ostermann No. XV oder der
von Balling No. XIII (im Anhänge) wird hierzu die Extraktmenge in Gewichtsprozenten
gefunden.
Das Destillat im Pyknometer wird genau hei 15° auf die Marke eingestellt
oder der Stand der Flüssigkeit auf der Skala abgelesen und dann gewogen, wodurch
man das spezifische Gewicht des Destillates erhält. Die diesem entsprechende
Alkoholmenge findet man nach der Hehnersohen Alkoholtahelle No. XVII (am
Schluß); die gefundene Zahl mit dem Gewichte des Destillates multipliziert und
durch das Gewicht des destillierten Bieres dividiert, ergibt die Gewichtsprozente
Alkohol:
Gewicht des alkoholischen Destillates x Alkohol- 0 /,, der Tabelle
Gewicht des entkohlensäuerten Bieres
Hierzu ist noch zu bemerken:
1. Eine Neutralisation des Bieres zur Bindung der Säure ist nicht nötig.
2. Wenn sich in dem Destillationsrtickstand flockige Abscheidungen (von Eiweiß)
gebildet haben, so wird die auf das ursprüngliche Gewicht aufgefüllte Bxtraktlösung vor
der Bestimmung des spezifischen Gewichtes durch ein trocknes Filter filtriert. Ein nennenswerter
Fehler entsteht hierdurch nicht.
3. Der Bierextrakt darf sich mit Jodjodkaliumlösung (l g Jod und 4 g Jodkalium
für 1 1) weder blau (von Stärke) noch rötlich-blau (von Erythrodextrin) färben.
Bei dunklen Bieren werden 6 ccm der Extraktlösung mit 26 ccm Alkohol vermischt
und stark geschüttelt; der Alkohol wird von dem Gerinnsel abgegossen, darauf im Wasserbade
verdunstet, der Rückstand in 5 ccm destilliertem Wasser gelöst und diese Lösung mit Jodjodkaliumlösung
geprüft.
4. Den Alkoholgehalt kann man für viele Zwecke mit genügender Genauigkeit indirekt,
nämlich durch Division des spezifischen Gewichtes des ursprünglichen Bieres durch das des
entgeisteten Bieres, berechnen (yergl. S. 676). Der Quotient beider Zahlen gibt nämlich
das spezifische Gewicht des im Biere enthaltenen Weingeistes. Wenn man daher zu der