Full text: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

II. Abschnitt. 
DAS FRANZÖSISCHE GELDWESEN DER 
GROSSEN REVOLUTION BIS ZUM ENDE DER 
PAPIERGELD WÄHRUNG (VON 1789 BIS 1796); 
DIE PAPIERGELDWÄHRUNG. 
1. Kapitel. 
DIE BANKNOTENWÄHRUNG BIS APRIL 1790. 
In den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts verschlech 
terte sich die Finanzlage Frankreichs, insbesondere durch die 
Finanzpolitik von Calonne und nach diesem von Lomcnie de 
Brienne, beständig. Im August 1788 waren die Staatskassen 
sozusagen leer. Da ergingen auf Anregung von Brienne zwei 
arrets du conseil vom 16. und 18. August 1788, welche die 
Papiergeldwährung herbeiführten. 
Das arret vom 16. August gab für die apozentrischen 
Zahlungen im wesentlichen folgende Bestimmungen. Es sollten 
bezahlt werden: 
1. In 5°/oigeu Schatzscheinen (billets du Tresor royal): 
alle Geschenke, Gnadenbezeugungen und Gratifikationen; 
2. Zu 2 Is in 5°/oigen Schatzscheinen und zu 3 /s in Hart 
geld : die Ausgaben der Ministerien mit Ausnahme des Truppen 
soldes, die ewigen wie die lebenslänglichen Renten über 12001ivres, 
die Löhne und Besoldungen über 3000 livres; 
3. Zu 3 /s in 5°/oigen Schatzscheinen und zu 5 /s in Hart 
geld die Rentenzahlungen von 500 bis 1200 livres, die Löhne 
und Besoldungen von 1200 bis 3000 livres, die Zinsen der 
Kautionen und der sogenannten fonds d’avances; 
4. Zur Hälfte in Schatzscheinen und zur Hälfte in Hartgeld 
einzelne Zulagen von gewissen staatlichen Stellen; 
Illig.Das Geldwesen Frankreichs.
	        
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