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Vorstehende Bemerkungen über die Institution des
Starkstrominspektorats sind an dieser Stelle wohl angezeigt,
vor allem im Hinblick auf die grossen Missstände
der privaten Kontrollwirtschaft Deutschlands, insbesondere:
des Sachverständigenwesens bei den Feuerversicherungsgesellschaften.
Was Dr. Bürner in seiner Broschüre: Zur wirtschaftlichen
Entwicklung und Lage der deutschen elektrotechnischen
Industrie (Berlin 1903) hierüber mitteilt,
ist so charakteristisch, dass es verdient dem Inhalte nach
hier kurz wiedergegeben zu werden. Das Sachverständigenwesen
bei den Feuerversicherungs-Gesellschaften
ist eine Einrichtung, so führt er aus, die im
Interesse der Installateure dringend einer Reform bedarf.
Die Privatfeuerversicherungs-Gesellschaften haben zur
Revision elektrischer Anlagen auf ihre Feuersicherheit
bestimmte elektrische Firmen aufgestellt, an die wiederum
gewisse Anforderungen wie unter anderen mehrjährige
Geschäftspraxis, akademische Vorbildung etc. gestellt
Werden. Es kommt dabei nicht selten vor, das Revisoren
über die von ihnen selbst ausgeführten Anlagen,
u nd über die Konkurrenz Gutachten auszuarbeiten haben.
Ob sie ein „Gutachten 1- abgeben will oder nicht, steht
h"n Belieben der bevorzugten Firma. Einzelne von ihnen
sollen schon die Aufnahme eines Gutachtens einfach abgelehnt
haben, weil nicht sie die Anlage ausführten.
Hinsichtlich der für die Besichtigung der elektrischen
Anlagen zu erhebenden Gebühren kommen die denkbar
e 'genartigsten Variationen vor. Viele Firmen sehen sogai
v °n einer Verrechnung ab, da sie befürchten, ihren Kunde n
damit vor den Kopf zu stossen. Andere wissen überhaupt
•nicht, dass sie das Recht haben, zu liquidieren. Nur selten