Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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Verwendung  einer  etwas  größeren  Zahl  von  Arbeitern:  1  Meister,
5—8  Gesellen,  ja  sogar  13  und  mehr;  so  sieht  man,  wie  sich  die  Manufaktur ­
  als  eine  extensivere  und  intensivere  Fortbildung
des  Handwerks  entwickelt  hat.  Wir  haben  gesehen,  daß  für  viele
lebensfähige  Weiß-  und  Rotgerbermeister,  wie  auch  für  viele  Glacegerbermeister ­
  ein  Gesellenbestand  von  6—8  das  normale  ist.  Fassen  wir  das
alles  zusammen,  so  ergibt  sich,  daß  der  Produktionsumfang  des  von  den
Refugics  eingeführten  „Handwerks"  etwa  den  Umfang  der  deutschen
„Manufakturen"  des  17./18.  Jahrhunderts  darstellt,  und  daß  letzterer
wiederum  als  Normalgröße  der  heutigen  Handwerker  betrachtet  tverden
darf.  Betriebe  mit  1—5  Hilfsarbeitern,  wie  dies  die  Zählung  der
amtlichen  Statistik  ist,  erschöpfen  keineswegs,  wenigstens  soweit  die
Glacegerberei  und  die  Weiß-  und  Rotgerberei  in  Frage  kommt,  den
Umfang  des  lebensfähigen  Handwerks.  Wir  werden  späterhin  bei  der
Betrachtung  der  Fabrik  noch  einmal  auf  diesen  Punkt  zurückkommen,
daß  nämlich  die  Zahlenverhältnisse  der  Hilfskräfte  für  Handwerk,  Fabrik
und  Großbetrieb  in  einer  Umbildung  begriffen  sind,  daß  die  alten
Größenverhältnisfe,  mit  welchen  man  zu  rechnen  gewohnt  ist,  umgewertet
werden  müssen.
Nachdem  der  Staat  in  dieser  Weise  bahnbrechend  vorgegangen  war,
folgten  privateManufakturenin  reicher  Anzahl  nach.  Ihr  Charakteristikum ­
  ist  ebenfalls,  wie  das  schon  im  Altertum  der  Fall  gewesen
war  Z,  hauptsächlich  die  Beschäftigung  einer  etwas  größeren  Zahl  von
Arbeitern;  daneben  tritt  gelegentlich  noch,  letzteres  allerdings  hauptsächlich ­
  für  die  Lohgerberei  geltend,  der  Eigenbesitz  der  Stampfe  auf;
dagegen  ist  Arbeitsteilung  zwar  nicht  unbekannt,  aber  sie  ist  systematisch
in  kapitalistischer  Tendenz  noch  nicht  streng  durchgeführt.
Einige  Beispiele  mögen  diese  Verhältnisse  illustrieren.  Am
Anfang  des  18.  Jahrhunderts  wurde  einem  sich  vergrößernden  Gerber
„der  vorhabende  Anhang  zu  aptirung  eines  Lohe-Mühlgens"  in  seiner
Lederfabric  oder  Gerberey  nicht  gestattet,  und  wir  ersehen  aus  seinem
Antwortschreiben,  daß  ihm  die  Mißgunst  der  Gerber  diesen  abschlägigen
Bescheid  eingetragen  hat;  denn  sie  sind  der  Ansicht,  daß  er  jährlich
für  über  3000  fl.  Häute  gerbe  und  den  anderen  Gerbern  vor  der
Hand  wegkaufe 2  3 ).  Die  Kameralisten  machten  zwar  alle  möglichen  Anstrengungen, ­
  den  Manufakturen  das  Bürgerrecht  zu  verschaffen,  sie
weisen  darauf  hin,  daß  sich  kapitalkräftige  Kaufleute  an  den  Ledermanufakturen ­
  beteiligen  müssen 8 ),  der  Staat  soll  die  Ledermanufakturen
unterstützen  Z,  sie  weisen  auf  ausländische  Vorbilder  hin,  so  auf  engy
  Vgl.  Speck  1900,  Bd.  I,  S.  249;  Bd.  II,  S.  270;  Blümner  1869,  S.  64.
0  Würzburg,  V,  2028,  Tom.  I,  1615—1746.
3 )  Becher  1759,  Bd.  II,  S.  1373.  4 )  Vgl.  Pfeiffer  1780,  Bd.  I,  Einleit,  und  S.  183  f.
            
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