Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

339

ziern:  „Indessen  wird  man  nicht  irren,  wenn  man  sich  die  einzelnen
Abteilungen  derselben  als  zunstmäßig  berechtigte  Geschlechter  denkt,
welche  je  nach  verschiedenen  Industrie-  und  Handelszweigen...  eingeteilt
und  nach  diesen  Einteilungen  oder  nach  Zünften  in  angewiesenen  Stadtquartieren ­
  wohnten"  *);  für  Griechenland  finden  wir:  „Die  wahrscheinlich ­
  überall  geltende  Bestimmung,  daß  Gerbereien  nicht  innerhalb  der
Stadt  betrieben  werden  dursten,  mag  aus  gesundheitspolizeilichen  Gründen
getroffen  worden  fein 2 );  über  die  Orte,  an  welchen  sich  vorzüglich
Gerbereien,  welche  übrigens,  wenigstens  bei  den  Griechen,  außerhalb
der  Städte  angelegt  werden  mußten,  mit  umfangreicherem  Betriebe
befanden,  ist  fast  nichts  bekannt  8 )".  „Auch  hat  es  den  Anschein,  als
ob  die  Gerber  ein  bestimmtes  Viertel  eingenommen  hätten,  und  zwar
vermutlich  vom  Innern  der  Stadt  entferntst."  Für  Rom:  „In  noch
höherem  Maße  wie  in  Athen  wohnten  in  Rom  Handwerker  gleichen
Gewerbes  zusammen,  so  daß  eine  Anzahl  Straßen  nach  den  Gewerbetreibenden ­
  den  Namen  führten...  In  dem  Stadtteile  trg.n8  Tiberim  hatten
sich  Fischer,  Gerber,Töpfer  angesiedelt 8 )."  Für  Ägypten:  „Ein  besonderer
Distrikt  der  Stadt  in  dem  lybischen  Teile  Thebens  war  ihnen  (den
Lederausschneidern)  ausschließlich  für  ihren  Beruf  zugewiesen  st".  Für
das  israelitische  Handwerksleben:  „Der  Platz  für  Gerbereien  mußte
wie  für  Äser  und  Gräber  wenigstens  50  Ellen  von  der  Stadt  entfernt
siin"  st.  Für  die  kleinasiatischen  Handwerker:  „Von  großer  Bedeutung ­
  ist  für  die  Handwerkervereinigung  die  betreffende  Straße,  wo
sie  ihren  Wohnsitz  Habens".
In  fast  all  diesen  Füllen  wird  von  der  Existenz  eines  Straßennamens ­
  auf  ein  tatsächliches  Zusammenwohnen  der  betreffenden  Handwerker ­
  in  ihrer  Straße  geschlossen,  und  dieser  Schluß  gilt  als  so
einwandfrei,  daß  sich  ein  circulus  vitiosus,  wie  der  obige  von  Rom
angeführte,  ergibt;  häufig  geschieht  dieses  Zusammenwohnen  auf  Veranlassung ­
  der  jeweiligen  Obrigkeit.
Die  gleichen  Urteile  finden  wir  nun  für  das  deutsche  Mittelalter,
und  ich  habe  einige  Urteile  für  das  Altertum  vorausgeschickt,  weil  ja
bekanntlich  die  deutschen  Handwerkerorganisationen  auf  Verhältnisse  des
Altertums  zurückgeführt  werden;  wenn  man  sie  auch  manchmal  nicht
als  direkte  historische  Fortsetzungen  derselben  betrachtet,  so  ist  doch  der
Geist,  welcher  zur  Zunftbildung  treibt,  nach  der  üblichen  Anschauung
der  gleiche,  nämlich  entweder  ein  innerer  Assoziationstrieb  oder  eine  von
der  Obrigkeit  vorgenommene  Verwaltungsmaßnahme;  jedenfalls  finden
st  Movers  1849,  Bd.  II,  S.  522.  st  Vgl.  Speck,  Bd.  II,  S.  272.
st  Büchsenschütz  1869,  S.  90.  st  Blümner  1869,  S.  64.
st  Speck  1900,  Bd.  III,  S.  250  f.  °)  Gerberzeitung  1884,  S.  202.
st  Delitzsch  1868,  S.  39.  st  Poland  1909,  S.  122.

22*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.