Full text: Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

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leitung und hergebrachte Tradition übten einen so starken Ein 
fluß auf die demokratischen Mitglieder aus, daß sie an dem von 
der Majorität ihrer Partei einmal angenommenen Programm fest 
hielten. Der Erfolg wurde durch die Haltung der Regierung wir 
kungsvoll unterstützt. Präsident Wilson, der langsam aber fest 
die Zügel in die Hand genommen hatte, gewann eine solche Macht 
über seine Anhänger, daß es Freund und Feind in Erstaunen setzte. 
Im „Hause“ hatten die Demokraten einen tüchtigen Führer in der 
Person Underwoods, des Vorsitzenden der Finanzkommission, und 
einen ausgezeichneten Parteiführer in dem Präsidenten der Re 
publik. 
Bevor wir zu den Einzelheiten des Gesetzes übergehen, be 
trachten wir noch etwas den Charakter der Debatten und die 
Grundsätze der Parteien. 
Das neue Prinzip, das in der Hauptsache von den Befürwor- 
\ tern des neuen Gesetzes herstammt, ist das eines „W e 11 b e - 
werbs-Tarif s“. Bei dem Tarif des Jahres 1909 er 
klärten die Republikaner, nach einem ganz anderen Prinzip zu 
handeln, nämlich dem Prinzip des „Ausgleichs der 
Erzeugungskosten“. Von diesen zwei Prinzipien sind 
die zwei Parteien in der Tarif-Kontroverse ausgegangen. 
Die Idee, die dem „Ausgleich der Erzeugungskosten“ zu 
grunde gelegt ist, ist die, daß es dem Erzeuger einheimischer 
Erzeugnisse möglich gemacht werde, mit dem Erzeuger auslän 
discher Erzeugnisse auf gleicher Basis zu konkurrieren. Dies 
scheint aber auch im wesentlichen die Idee eines „Wettbewerbs- 
Tarifs“ zu sein. Allerdings wird in den Angaben über das Prinzip 
des „Ausgleichs“ von einem „mäßigen Verdienst“ des einheimi 
schen Erzeugers gesprochen, während die Demokraten in ihrer 
Erklärung über den „Wettbewerb-Tarif“ den „mäßigen Ver 
dienst“ verhöhnten, und andeuteten, der Wettbewerb müsse derart 
beschaffen sein, daß die Vorteile des Inländers herabgesetzt event. 
einige von ihnen sogar ausgeschaltet würden. — Aber trotzdem 
muß ein mäßiger Vorteil bei normalen Erzeugungskosten in Be 
tracht genommen werden, obwohl ein solcher bei den üblichen 
Methoden der Kostenberechnung nicht Berücksichtigung findet. 
Ein Wettbewerbs-Tarif wäre demnach ein Tarif, unter dem der 
einheimische und der ausländische Produzent so miteinander kon
	        
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