Full text : Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

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Bei  den  feineren  Sorten  —  China-  und  Porzellanwaren  —,  ist
das  umgekehrte  der  Fall.  Auf  diese  Waren  ist  der  hohe  Zoll
beibehalten.  Sie  werden  hauptsächlich  importiert  und  können
gerechterweise  als  Luxusartikel  angesehen  werden.  Die  auf  diese
Waren  entfallenden  Zölle  sind  Finanzzölle,  und  es  liegt  kein
Grund  vor,  sie  zu  ermäßigen.  Zweifelsohne  bleibt  auch  hier  die
Befürchtung  einer  Unterbewertung  der  Ware  bestehen.  Die
richtige  Bewertung  hat  in  der  Vergangenheit  schon  viel
Mühe  verursacht  und  wird  es  auch  wohl  in  der  Zukunft
tun.  Bei  irdenen  und  Töpferwaren,  bei  denen  der  Zollsatz ­
  von  35  bis  40%  beibehalten  ist,  ist  die  Situation
eine  andere.  Dies  sind  ausgesprochene  Schutzzölle  und  sie
sind  so  hoch,  daß  sie  jede  Einfuhr  verhindern.  Vom  fiskalischen
oder  vom  Standpunkt  des  Wettbewerbsprinzips  aus  betrachtet,
hätten  auch  diese  Zölle,  wie  bei  der  Seide,  eine  größere  Ermäßigung ­
  erfahren  müssen,  als  es  der  Fall  ist.
Bei  den  Zöllen  auf  Eisen  und  Stahl  liegen  die  Verhält-1
nisse  anders,  als  bei  den  meisten  Zöllen  der  anderen  Gruppen
des  Tarifs.  Bei  ihnen  ist  das  Schutzsystem  allmählich  in  den
aufeinanderfolgenden  Tarifen  von  1890  bis  1913  abgebaut  worden. ­
  Der  Wilsonsche  Anti-Schutztarif  von  1894  ermäßigte,  wie
dies  zu  erwarten  war,  die  Zölle  erheblich.  Selbst  das  schutzzöllnerische
  Gesetz  von  1897  behielt  die  ermäßigten  Zölle  bei
und  das  kaum  weniger  schutzzöllnerische  Gesetz  von  1909  fuhr
fort,  die  Zölle  zu  ermäßigen.  Dieses  ungewöhnliche  Verfahren
War  das  Resultat  des  außerordentlichen  Aufschwungs  der  amerikanischen ­
  Eisenindustrie  und  des  nicht  mißzuverstchenden  Umstandes, ­
  daß  sie  eines  hohen  Schutzes  nicht  mehr  bedarf  und
Wahrscheinlich  ohne  Schutz  fertig  werden  kann.  Der  Lauf  der
Ereignisse  in  den  Vereinigten  Staaten  ähnelt  hierbei  in  mancherlei
Beziehungen  der  Entwicklung  in  Deutschland.  In  beiden  Fällen
habe  die  Eisen-  und  Stahlindustrie,  die  1890  quantitativ  beträchtlich
hinter  der  Großbritanniens  zurückstand,  bald  ihren  alten  Nebenbuhler ­
  überholt,  ln  beiden  Ländern  wurde  die  britische  Eisenindustrie ­
  nicht  allein  mit  Bezug  auf  die  Quantität  der  Produktion
überholt,  sondern  wurde  ihr  auch  in  technischer  Beziehung  ebenbürtig. ­
  ln  beiden  Ländern  kann  man  wohl  die  Frage  aufwerfen,
°h  junge  Industrien  mit  Erfolg  beschützt  worden  sind.  Auf  alle
            
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