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Der Staatssekretär der Finanzen ist ermächtigt worden, Zu
satzzölle einzusetzen, zum Ausgleich von Liebesgaben und Prä
mien, die fremde Staaten auf Exportgüter nach den Vereinigten
Staaten gewähren. Die Bestimmungen über Maximal- und Mini
malzölle, die eine erhebliche Rolle in den Zolldcbatten von 1909
spielten, sind ganz in Fortfall gekommen.
Die weitgehende Anwendung der Wertzölle! hat eine Re
vision der Ausführungsanweisungen notwendig gemacht. Dieser
Teil des Tarifsystems hat von 1789 bis zum heutigen Tage stets
Anlaß zu besonderen Verbesserungen gegeben. Selbst in den
Tarifen von 1890, 1897 und 1909, bei denen Wertzölle, wo immer
nur eben möglich, durch Spezialzölle ersetzt wurden, blieben
so viele der früheren Anweisungen dennoch bestehen, daß bei
jedem folgenden Gesetze die Vorschriften gegen Betrug verschärft
oder neue Bestimmungen getroffen wurden. Im Jahre 1890 wurde
der „Ausschuß der Qeneraltaxatoren“ eingesetzt, der ermächtigt
war, endgültig über sachliche Fragen zu entscheiden, während
diese Fälle zuvor an die Gerichte gegangen waren und diese be
lastet hatten. Im Jahre 1909 wurde das „Zollberufungsgericht“
eingesetzt mit ausschließlicher Jurisdiktion über streng juristische
Fragen, die sich aus den Zollgesetzen ergaben. Erstaunlich ist
es, daß angesichts des zähen Bemühens der damals herrschen
den Partei, das Schutzsystem zu stärken, die Vorschriften bzgl.
Deklaration, Wertbemessung und Machtbefugnisse der Zollbe
amten usw. noch soviel Schlupflöcher für unehrliche Importeure
gelassen haben. Eine Änderung der Paragraphen, die diese Dinge
behandeln, wurde deshalb 1913 gleichfalls notwendig. Auch die
Taftsche Verwaltung hat die gleichen Probleme berücksichtigt
und Komitees von Verwaltungsbeamten eingesetzt, die diesbe
zügliche Verbesserungsvorschläge ausarbeiten sollten. Auch das
demokratische Komitee unter der Führerschaft von Underwood
widmete den Ausführungsbestimmungen große Aufmerksamkeit.
Die einschlägigen Paragraphen des Tarifs sind im großen und
ganzen umgearbeitet worden. Von Kennern des verwickelten
Systems wird anerkannt, daß tatsächlich substantielle Verbesse
rungen gemacht worden sind. Die Betrugsstrafen sind nicht erhöht
worden, wohl aber haben sie eine sichere Handhabung erhalten: