Full text : Die Aufgaben der Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft

19

müßte  sich  anschließen  d)  die  Untersuchung,  wie  der
wirtschaftende  Mensch  sich  der  Rechtsordnung  anpaßt  und
wie  dies  auf  die  Volkswirtschaft  einwirkt.  Hier  erhält
auch  der  Staat  seine  Position  in  dem  Systeme  der  Volkswirtschaftslehre. ­

Entscheidend  ist  natürlich  nicht  der  Wortlaut  der  Gesetze,  die
Form  der  Staatsverfassung,  sondern  die  Art  und  Weise,  wie  die  Gesetze ­
  angewandt  werden  und  wie  sich  die  Menschen  in  der  äußeren
Form  der  Verfassung  tatsächlich  bewegen,  daher  der  Ausdruck  „Anpassung“. ­

Das  folgende  Kapitel  trägt  die  Überschrift  „Die  wirtschaftlichen ­
  Güter  und  ihr  Wert“,  hier  wären  die  unerläßlichen ­
  Grundbegriffe  in  ihrem  Zusammenhänge  kurz  zu
erörtern  und  zugleich  könnte  man  an  leicht  greifbaren
Beispielen  zeigen,  wie  unökonomisch  Begriffsspielerei
auch  in  unserer  Wissenschaft  ist.  Eine  Darlegung  der
Grundprinzipien  der  wirtschaftlichen  Organisation,  des  „Individual-Prinzips“
  einerseits  des  „Sozial-Prinzips“  andererseits, ­
  sowie  der  möglichen  Mischformen,  namentlich  des
„Solidarismus“  beschließt  die  Grundlegung.
Die  eigentliche  Ausführung  gliedere  ich  in  vier  Teile:
1.  Der  Güterbedarf.
2.  Die  Bereitstellung  der  Güter.
3.  Das  Ergebnis  des  wirtschaftlichen  Güter-Prozesses:
der  Volksreichtum  und  seine  Verteilung.
4.  Der  Rhythmus  im  wirtschaftlichen  Leben.
Diese  Einteilung  unterscheidet  sich  wesentlich  von
der  üblichen,  die  die  wirtschaftlichen  Sozial-Phänomene
auf  vier  Grundtypen  zurückführt:  Produktion,  Distribution,
Zirkulation  und  Konsumtion,  mit  der  Begründung,  zuerst
müßten  die  Güter  produziert  werden,  dann  könne  man  sie
austauschen,  verteilen,  verzehren.  Gegen  dieses  System
hat  neuerdings  Hasbach  einen  entschiedenen,  und  wie  mir
2*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.