28
kredit, Darlehenskredit gegen Eigenwechsel oder auch Kontokorrentkredit.
Beim Tode eines Genossenschafters geht selbstverständlich schon infolge
dieser Verbindung zwischen Mitgliedschaft und Krediterteilung die Mit
gliedschaft. nicht an die Erben über. Freiwillig kann der Genossenschafter
ganz oder für einen Teil des ihm gewährten Kredites unter Anzeige an die
Gesellschaft als Mitglied unter entsprechender Reduktion seiner Anteile
zurücktreten. So weisen diese Genossenschaften ein bedeutend variables
Moment sowohl im einbezahlten als nominellen Genossenschaftskapital auf.
Was z. B. die den Mitgliedern gewährten Kredite anbetrifft, weist die
Union Vaudoise pro 1900 folgende Zusammenstellung auf:
14 Kredite zu Fr. 20,000 (Maximum nach Statuten),
89
5 5 55 55
10,000-
-20,000,
253
55 55 55
5,000-
-10,000,
1447
55 55 55
1,000-
- 5,000
110
,, unter „
1,000,
total 1913 Kredite an ebenso viele Gesellschafter im Gesamtbetrag von
5,534,000 Fr. Wie sehr die Gesellschaft den reinen Personalkredit ihrer
Mitglieder befriedigt, geht aus der Zusammenstellung über die Sicherheiten
der obigen Kredite hervor:
1532 credits sont ouverts sur la seule garantie personnelle du societaire;
175 „ ,, ,, avec cautionnement;
15 ,, „ ,, „ nantissement de fonds publics;
157 „ ,, ,, „ garantie hypothecaire;
34 „ ,, ,, „ nantissement de polices d’assurances.
Pro 1912 zeigt die Genossenschaft auf ein gezeichnetes Genossenschafts-
kapital von Fr. 4,651,731.60 ein einbezahltes von 554,140 Fr.
Wie sehr diese Kreditgenossenschaften noch im Gegensatz zu manche!
andern genossenschaftlich organisierten Bank in erster Linie für die Mit
glieder bestimmt sind, zeigt eine Statutenbestimmung des Credit Yver-
donnois, wo es heisst: „Le Service des credits des societaires prime leä
autres operations financieres de l’association“.
2. Der Charakter der einzelnen Banken und die Möglichkeit
einer Gruppierung.
Als Grundlage für die folgenden Untersuchungen dienten vor allein
die vom statistischen Bureau der Schweizerischen Nationalbank zusammen'
gestellten Zahlen über die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen
der schweizerischen Lokal- und Mittelbanken für die Jahre 1906—1911