Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

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Staat  ohne  irgendwelche  äußere  gesetzliche  Bedenken  immer  mehr
erweitert  werden.
Ein  zweiter  Artikel  des  Gesetzes  vom  4.  August  1914  bestimmt:
„Bis  durch  ein  Gesetz  etwas  anderes  verfügt  wird,  ist  die  Bank  von
Frankreich  von  der  Verpflichtung,  ihre  Noten  in  Metall  einzulösen,
befreit.“
Ihre  Noten,  die  seit  August  1875  mit  gesetzlicher  Zahlungskraft
ausgestattet  waren,  erhalten  somit  den  Zwangskurs.
Schließlich  wird  die  Notenbank  ermächtigt,  die  Veröffentlichung
ihrer  Wochenausweise  einzustellen.
Diese  Maßnahme,  die  erstaunlicherweise  mit  den  Worten  begründet
Wurde:  „Bei  den  gegenwärtigen  Zuständen  können  die  Unterlagen  nicht
rechtzeitig  beschafft  werden“,  erregte  im  eigenen  Lande  und  in  den
anderen  Staaten  weitgehendes  Befremden  und  Bedenken.  Sie  wird  wohl
in  der  Geschichte  der  französischen  Notenbank  einen  wunden  Punkt
darstellen.  Natürlich  hat  diese  Scheu  der  Bank,  die  Entwicklung  ihrer
Lage  öffentlich  bekannt  zu  geben  und  damit  der  freien  Kritik  zu  unterwerfen, ­
  wenig  Nutzen,  dafür  aber  viele  Andichtungen  gebracht.  Aus  ihrer
Verheimlichungstaktik  wurden  Schlüsse  gezogen,  die  dem  Rufe  und  Ansehen ­
  der  Notenbank  mehr  Schaden  gebracht  haben  dürften,  als  es  die
ungünstigsten  Ziffern  der  Wochenausweise  vermocht  hätten.  Sowohl
im  Inlande  als  im  Auslande  —  vor  allem  suchte  in  der  ersten  Kriegspsychose ­
  die  feindliche  Presse  durch  irrige  willkürlich  oder  einseitig
abgefaßte  Abhandlungen  die  Notenbank  als  schwach  und  hilflos  erscheinen ­
  zu  lassen,  um  auch  auf  finanziellem  Gebiete  Frankreich  so  schnell
nnd  leicht  zu  schlagen,  wie  die  deutschen  Truppen  in  den  ersten  Kriegslagen ­
  das  französische  Heer  besiegten  —  war  bald  die  Ansicht  verbreitet,
daß  die  Notenbank  die  wildeste  Ässignatenwirtschaft  treibt.
Durch  das  tiefe  Schweigen,  das  die  Notenbank  seit  dem  Tage  der
letzten  Bilanzveröffentlichung,  dem  31.  Juli  1914,  auszeichnete,  drangen
keine  Ziffern  oder  Angaben  anderer  Art  nach  außen,  mit  deren  Hilfe
Wgendwelche  Schlüsse  über  die  ersten  Einflüsse  des  Kriegssturmes  auf
die  Bank  hätten  gezogen  werden  können.  Erst  Anfang  Oktober  hat
der  Finanzminister  Ri  bot  einige  wichtige  Angaben  über  die  Bankbilanz
v °m  1.  Oktober  1914  in  der  Kammer  bekannt  gegeben.  Er  hat  dann
Weiterhin  in  einzelnen  Kammersitzungen  den  Stand  der  Bankbilanz
vom  15.  Oktober  sowie  vom  10.  und  24.  Dezember  1914  dargelegt,
die  in  der  Wochenausweis-Aufstellung  verzeichnet  sind 1 ).
Vom  28.  Januar  1915  ab  nahm  die  Notenbank  die  regelmäßigen
Veröffentlichungen  ihrer  Ausweise  wieder  auf.
Wie  die  vom  Finanzrainister  bekanntgegebenen  Ziffern  zeigen,
War  die  Lage  der  Bank  einige  Monate  nach  Kriegsausbruch  noch  durchaus
solvent.  So  kann  man  die  Dekretierung  des  Zwangskurses,  der  den
Übergang  von  der  Kreditwirtschaft  mit  einlösbarer  Banknote  zur  Wirtschaft ­
  mit  uneinlösbarem  Papiergelde  vollzieht,  als  auch  die  Einstellung
)  Vgl.  die  Übersicht  in  den  Wochenausweisen.  Tab.  I.
            
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