Full text : Die Heimarbeit im Kriege

50

los,  und  vermehrte  die  Verwaltungskosten  der  Kassen  erheblich;  auch
ergaben  sich  beträchtliche  Ausfälle.  Andererseits  bedeutete  es  für
die  Hausgewerbtreibenden  einen  recht  großen  Zeitverlust;  auch
empfanden  sie  die  Beitragszahlung  viel  mehr  als  Belastung,  als
tvenn  ihnen  die  kleinen  Beträge  bei  den  Lohnzahlungen  abgezogen
wären.  Liesen  die  Arbeitgeberbeiträge  bei  minderarbeitsfähigen
Leuten  spärlich  ein  und  war  zudem  kein  Beitrag  beizutveiben,  so  erhielt ­
  die  Kasse  nur  sehr  geringe  Suinmen,  war  aber  trotzdem  verpflichtet, ­
  zum  mindesten  die  Krankenhilfe  und  Sterbgegeld  zu  leisten,,
sofern  sie  nicht  überhaupt  die  gesamten  Leistungen  zu  gewähren  hatte.
Da  die  .Hausgewerbtreibenden  und  ihre  Auftraggeber  grundsätzlich
selbst  die  ganzen  Lasten  ihrer  Versicherung  aufbringen  sollten,
konnte  dadurch  die  Kasse  genötigt  werden,  die  Beiträge  fiir  die  Hausgewerbtreibenden ­
  sehr  stark  zu  erhöhen?)
5.  Me  hausgewerblich  Versicherungspflichtigen  wurden  den
Landkrankenkassen  und  nur  subsidiär  den  Ortskrankenkassen ­
  eingereiht,  was  für  die  Werkstattarbeiter
von  Hausgewerbtreibenden  und  die  schon  früher  durch
Ortssatzung  versicherten  Hausgelverbtreibenden  eine  Verschlechterung ­
  bedeutete,  zumal  die  Zusammenfassung  der  wenig
wDerstandsfähigen,  schlecht  organisierten  und  deshalb  zur  Mitwirkung ­
  an  der  Verwaltung  ungeschulten  Gruppen  der  Hausgewerbtreibenden, ­
  der  Dienstboten  und  landwirtschaftlichen  Arbeiter  geringe ­
  Aussichten  aus  eine  gedeihliche  Entwicklung  der  Landkrankenkassen ­
  bietet.
6.  Ein  Rattenschwanz  von  Streitigkeiten  entwickelte  sich  aus  der
unklaren  und  verwickelten  Fassung  der  Bestimmung  über  die
Zahlung  der  „Beiträge  und  Zuschüsse".  Die
Mittel  für  die  Krankenversicherung  Idstr  Hausgewerbtreiberwen
sollten  in  ihrer  Gesamtsumme  zur  Hälfte  durch  die  „Zuschüsse"  der
Auftraggeber,  zur  Hälfte  durch  die  „Beiträge"  der  Hausgewerbtreibenden ­
  aufgebracht  werden.  Der  Auftraggeber  hatte  an  die  Kasse
seines  Betriebssitzes  2v.  H.  des  dem  Hausgewerbtreibenden  gezahlten

i)  siehe  „Soziale  Praxis",  23.  Jahrgang,  Sp.  776.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.