45% Hige, Geburtenrüdgang und Evzialreform
den Kindern, den Dienfiboten, den dort wuhnenden Sejellen, Studenten
uftw. unmittelbar nahe. Und welde Verjuchung für die Heimarbeiterin,
die Handlungsgehilfin, die Kellnerin, geblendet vun dem Ölanze der
Toilette, dem leichten „Verdienit“, der vielen freien Zeit, den raufdhenden
Bergnügungen, Ddiefelben Wege des Erwerb3Z einzujdhlagen! Selbjt die
Rinder werden fHhon in die Künfte und Liften der Proftitution eingeführt.
Endlich gilt eS, der Ausdehnung der Projtitution auf die Mittel« und
Aleinftädte oder gar auf das platte Land rücfichtslos Schranken zu
icßen. GejchlechtsfranÄheiten und Projtitution waren bisher Großitadt-
franfheiten; es befteht die Gefahr, daß namentlidh in und nach den: Kriege
Not und Leichtfinn das Heer der Proftituterten nod) ftark vermehrt und
viefe auch das Land überflutet. Eine Verjhärfung der Kontrolle in den
roßitädten wird in gleicher Richtung wirken. Heute, wo fchon Die
Sewährung einer Wohnung an Proftituierte als Kuppelei (Vorfjehub-
(eiftung) gilt, jt e8 leicht, fie fernzuhalten; wenn Ddiefer Schuß aber
durch eine Aıuderung des Strafgefegbuches ($ 180) befeitigt würde, würe
Jald auch die Jugend von Keinjtadt und Laud den Ummwerbungen des
Rafters und feiner gelunbheitliden und Iıttliden Berieuchung reis:
jegeben.
Wie am zwecmäßigijten die Zurücddrängung aus Öffentlichkeit und FJa-
milie zu erreichen iit — ob etwa in Form des Jogenannten Bremer Syftens
‚Befchränkung auf beftimmte Straßen und Häufer, mit Hyalenifcher Auf-
iht, aber perfönlicher Freiheit) — diefe Enticheidung möge den berufenen
Ynftanzen überlalfen bleiben.!) Jedenfalls hat die bisherige Reglenrentierung
nach Feftjtellung der ärztlihen Autoritäten, au abgejehen von den ent-
mürbigenden Formen, in ihren Wirkungen gänzlich verfagt, während
dem Bordell erft recht allgemein von gejundhHeitliden, ethifjhen und
joztalpolitijcdhen‘ Erwägungen aus in gleiher Weije der Krieg erkllört it.
Die RKeformziele find umfaljend und IOhwierig. Neben den repreffiven
Maßnahmen der Gejesgebung (Abänderung bzw. Veridhärfung des Straf-
gefebbuches betreffend Wohnungsgewährung, Kuppelei, bemwußte An-
jtedung, Schub der Hffentliden Sitte und des Anftandes ujw.) und der
Verwaltung (Erlaß und Durchführung polizeilicher und janitärer Auord-
nungen) dürfen auch die Pflichten rettender Liebe und Fürlorge zur
Bewahrung und Rettung der unglüclichen Opfer der Leiden»
shaft und Verführung: Bahnhofamiflion, erziehlide Einwirkung (Polizei
aljiftentin), Arbeitsftuben, Zuflucht» und Kettungshäuler ujmw., nicht
vergeffen werden. Insbefjondere find alle Minderjährigen der Fürforge-
erziehung zn überweilen. E€&3 verdient den Dank und die Bewunderung jedes
1) Baal. MahHling, Der gegenwärtige Stand der Sittlichkeitsfragen. Güters-
oh 1916, — Neißher, Die Ge’chlcchtstrankheiten und ihre Befämpfung. Merlin
936, &. Sprinaer.