Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

45% Hige, Geburtenrüdgang und Evzialreform 
den Kindern, den Dienfiboten, den dort wuhnenden Sejellen, Studenten 
uftw. unmittelbar nahe. Und welde Verjuchung für die Heimarbeiterin, 
die Handlungsgehilfin, die Kellnerin, geblendet vun dem Ölanze der 
Toilette, dem leichten „Verdienit“, der vielen freien Zeit, den raufdhenden 
Bergnügungen, Ddiefelben Wege des Erwerb3Z einzujdhlagen! Selbjt die 
Rinder werden fHhon in die Künfte und Liften der Proftitution eingeführt. 
Endlich gilt eS, der Ausdehnung der Projtitution auf die Mittel« und 
Aleinftädte oder gar auf das platte Land rücfichtslos Schranken zu 
icßen. GejchlechtsfranÄheiten und Projtitution waren bisher Großitadt- 
franfheiten; es befteht die Gefahr, daß namentlidh in und nach den: Kriege 
Not und Leichtfinn das Heer der Proftituterten nod) ftark vermehrt und 
viefe auch das Land überflutet. Eine Verjhärfung der Kontrolle in den 
roßitädten wird in gleicher Richtung wirken. Heute, wo fchon Die 
Sewährung einer Wohnung an Proftituierte als Kuppelei (Vorfjehub- 
(eiftung) gilt, jt e8 leicht, fie fernzuhalten; wenn Ddiefer Schuß aber 
durch eine Aıuderung des Strafgefegbuches ($ 180) befeitigt würde, würe 
Jald auch die Jugend von Keinjtadt und Laud den Ummwerbungen des 
Rafters und feiner gelunbheitliden und Iıttliden Berieuchung reis: 
jegeben. 
Wie am zwecmäßigijten die Zurücddrängung aus Öffentlichkeit und FJa- 
milie zu erreichen iit — ob etwa in Form des Jogenannten Bremer Syftens 
‚Befchränkung auf beftimmte Straßen und Häufer, mit Hyalenifcher Auf- 
iht, aber perfönlicher Freiheit) — diefe Enticheidung möge den berufenen 
Ynftanzen überlalfen bleiben.!) Jedenfalls hat die bisherige Reglenrentierung 
nach Feftjtellung der ärztlihen Autoritäten, au abgejehen von den ent- 
mürbigenden Formen, in ihren Wirkungen gänzlich verfagt, während 
dem Bordell erft recht allgemein von gejundhHeitliden, ethifjhen und 
joztalpolitijcdhen‘ Erwägungen aus in gleiher Weije der Krieg erkllört it. 
Die RKeformziele find umfaljend und IOhwierig. Neben den repreffiven 
Maßnahmen der Gejesgebung (Abänderung bzw. Veridhärfung des Straf- 
gefebbuches betreffend Wohnungsgewährung, Kuppelei, bemwußte An- 
jtedung, Schub der Hffentliden Sitte und des Anftandes ujw.) und der 
Verwaltung (Erlaß und Durchführung polizeilicher und janitärer Auord- 
nungen) dürfen auch die Pflichten rettender Liebe und Fürlorge zur 
Bewahrung und Rettung der unglüclichen Opfer der Leiden» 
shaft und Verführung: Bahnhofamiflion, erziehlide Einwirkung (Polizei 
aljiftentin), Arbeitsftuben, Zuflucht» und Kettungshäuler ujmw., nicht 
vergeffen werden. Insbefjondere find alle Minderjährigen der Fürforge- 
erziehung zn überweilen. E€&3 verdient den Dank und die Bewunderung jedes 
1) Baal. MahHling, Der gegenwärtige Stand der Sittlichkeitsfragen. Güters- 
oh 1916, — Neißher, Die Ge’chlcchtstrankheiten und ihre Befämpfung. Merlin 
936, &. Sprinaer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.