Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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Sodann erschien es noch erforderlich, auch diejenigen den Ar 
beitern beizuzählen, von welchen an eine der im Artikel I 1 ) bezeich 
neten Personen Fabrikate abgesetzt werden. 
Ohne einen solchen Zusatz würde unter den Arbeitern: 
„welche für Fabrikanten usw. Ganz- oder Halbfabrikate anfer 
tigen", 
nur solche zu verstehen sein, die schon vor oder während der • Arbeit 
einen ausdrücklichen Auftrag von dem Fabrikanten gehabt haben. 
Besonders in denjenigen Fabrikationszlveigen, in denen die Arbeiter 
das Material ganz herzugeben pflegen, möchte es sich aber häufig 
ereignen, daß von ihnen auch ohne vorherige Bestellung Gegen 
stände angeftrtigt werden, auf deren Abnahme seitens der Fabri 
kanten oder Händler sie mit Sicherheit rechnen dürfen. Es wird 
daher mich diese Masse von Arbeitern nicht unberücksichtigt bleiben 
dürfen, um einer Vereitelung des Zwecks der Verordnung vollstän 
dig vorzubeugen. 
Die in dein Entwürfe hinzugefügte Ausnahme in betreff der 
jenigen Arbeiter, ivelche aus dem Verkaufe selbstgefertigter Waren 
an Konsumenten ein Gewerbe machen, findet ihre Rechtfertigung 
darin, daß dergleichen Arbeiter sich nicht in der eines besonderen 
gesetzlichen Schutzes benötigten Abhängigkeit befinden, sondern durch 
ihre Verbindung mit Konsumenten geeignete Mittel besitzen, sich 
den iin Trucksystem liegenden Bedrückungen zu entziehen. 
Da die konstituierende Nationalversammlung ain 5. August 
1848 aufgelöst wurde, unterblieb die Beratung des Entwurfs des 
Gesetzes gegen das Trucksystem. Jedoch wurde dieser Gesetzentwurf 
alsbald aufgenommen in den vorläufigen Entwurf einer Verord 
nung zur Ergänzung der Allgemeinen GO. von: 17 Januar 1845. 
Im § 18 des vorläufigen Entwurfs findet sich Artikel HI dem 
Wortlaute nach wieder. Bei den Verhandlungen und Beratungen 
r ) Art. I. Abs. 1 lautet: „Fabrikinhaber und Fabrikanten, sowie alle 
diejenigen, welche mit Ganz- oder Halbfabrikaten Handel treiben, sind 
verpflichtet, die Arbeiter, welche sie beschäftigen, für Anfertigung der 
Fabrikate in barem Gelde zu befriedigen.
	        
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