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Bilanzdelikte.
rang bzw. Fälschung mitbestimmenden Einfluß haben. Es gibt
zweifellos strafbare und straflose Bilanzverschleierungen und
Bilanzfälschungen: der Vorstand eines Aktienvereins fälscht die
Bilanz, ob er stille Reserven schafft oder ob er fingierte Aktiven
cinstellt.
Auch die Unterscheidung zwischen Bilanzfälschung und
Bilanzverschleierung des zitierten Paragraphen ist nicht leicht-
Die Grenze zwischen beiden läßt sich etwa durch folgende For
mulierung finden; Eine Bilanzverschleierung läßt das Ergebnis
der Aktien-Bilanz, den Reingewinn unverändert, während eine
Bilanzfälschung den Reingewinn verändert, d. h. erhöht. Eine
wissentlich unwahre Darstellung des Standes der Verhältnisse der
Gesellschaft liegt in jeder Bilanzfälschung, kann aber auch durch
eine Bilanzverschleierung bewirkt werden. Eine Aktiengesell
schaft unterläßt die notwendigen Abschreibungen in der Bilanz,
berücksichtigt sie aber in der Gewinnverteilung („Rücklage für
Abschreibungen“), eine offenkundige Berichtigung eines falschen
Wertansatzes. Die Bilanz ist unwahr, die Abschreibungen werden
verschleiert. Ein Verlust wird verschleiert durch Einzahlung der
Aufsichtsratmitglieder oder durch Entnahme aus einem Reserve
fonds, ohne daß der Verlust und seine Deckung irgendwie und
irgendwo (Bericht, Bilanz) zum Ausdruck gebracht wird. Eine
Industriegesellschaft 1 ) verpfändet Warenforderungen an eine
Bank gegen Bardarlehen; weder Bankschulden noch Forde
rangen erscheinen in der Bilanz, weil beide kompensiert wurden,
eine Verschleierung, die den Stand der Verhältnisse unwahr
darstellt.
Der häufigste Fall einer strafbaren, d. h. wissentlichen Bilanz
fälschung ist die Überbewertung von aktiven Vermögensteilen,
beispielsweise der Lagerbestände, Hinzusetzen fingierter Posten
l ) Die Bilanz einer Wollwaren-Aktiengesellschaft zeigt (ungetrennt)
Lieferanten- und Bankschulden mit 784 000 M (davon nach dem Bericht
der Direktion 60 000 Bankschulden), Außenstände 358132 M, die im Ver
hältnis zum Umsatz zu gering erscheinen mußten; auf Anfrage wurde er
klärt, daß die Waren-Forderungen in Wirklichkeit um etwa l'/i Mill. höher
seien, auch die Bankschulden seien größer, man habe den größten Teil der
Außenstände an eine Bank verpfändet, in der Bilanz diese Forderungen
und dementsprechend das Darlehen des Bankiers weggelassen.