Q8 Fünftes Kapitel. Zur Systematisierung der Lehren vom Papiergelde.
Metall zu glauben, solange muß auch für Metalldeckung
gesorgt werden.« So sind beide Parteien von der prak
tischen Notwendigkeit metallener Garantien überzeugt und
hier treffen sich beide Extreme. Nur daß der Nominalist
eben hofft, jener »Aberglaube« sei leichter zu beseitigen,
als man gemeinhin annimmt. Dem Wesen des Geldes ent
spricht es nach seiner Auffassung, daß eigentlich nicht
die Fälle b) und c), sondern der Fall a) als bedenklich
gelten müßte.
So wird der Unterschied zwischen einlösbarem und un
einlösbarem Papiergeld (b) und (c), so wesentlich er dem
Theoretiker in mancher Beziehung scheinen mag, im Leben
oft bedeutungslos. So kann insbesondere die Einlösung
der Scheine suspendiert sein, obwohl ein ursprünglich zur
Umwechslung bestimmter Metallfonds eine enorme Höhe
besitzt: Hier sind die Scheine zurzeit uneinlöslich, und
doch scheint die wirtschaftliche Möglichkeit ihrer Einlösung
vorhanden, wobei freilich dahingestellt bleiben muß, ob
nicht andere Zwecke, zu denen der Fonds herangezogen wer
den soll, in erster Linie Erfüllung verlangen.
Die Erfahrung, daß weder ein bestehendes Gesetz nocn
der Aufdruck der Scheine irgendwelche Garantie für die
Erhaltung der Einlösbarkeit bieten, führt leicht zu dem
Postulat, die Sicherheit des Papiergeldes prinzipiell auf
etwas anderes gründen zu wollen als auf die problematische
Möglichkeit des Umtausches in Metallgeld: Damit gelangt
man leicht zu »nominalistischen« Theorien.
2. Man hat die Ausgabe von Papiergeld auf Grundstücke
fundieren wollen. Das bekannteste Beispiel sind die Assig
naten der Französischen Revolution, — ein Thema, über
das unendlich viel geschrieben worden ist. Die Assignaten
wirtschaft endete bekanntlich mit völliger Entwertung des
Papiergeldes, im wesentlichen, weil die Menge der aus-