Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

124 Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc. 
Damals war der Handel mit den neu erschlossenen fernen Weltgegenden, namentlich 
mit Indien und dem malayischen Archipel, kaum zu trennen von kleineren oder 
größeren kriegerischen Aktionen, und er mußte daher eine materielle Macht entfalten, 
die über die Kräfte einzelner Unternehmer hinausging, zumal jeder einzelne durch das 
große Risiko und die langsame Abwickelung einer überseeischen Operation sich abge 
halten fühlen mußte, ein sehr bedeutendes Kapital darin einzusetzen. Zuerst ver 
einigten sich die Unternehmer solcher gewagten Expeditionen zu sog. regulierten 
Gesellschaften, in denen jeder Teilnehmer seine Geschäfte für sich machte, alle 
aber sich einer gemeinschaftlichen Ordnung unterwarfen, Beiträge für gemeinschaft 
liche Zwecke leisteten und nach außen hin eine achtunggebietende Einheit bildeten. 
Das Vorherrschen monopolistischer Tendenzen in Verbindung mit dem kriege 
rischen Charakter der älteren Kolonialpolitik aber führte bald zu der Schaffung privi 
legierter Gesellschaften mit beschränkter Haftbarkeit der Mitglieder, den Vorgängern 
der neueren Aktiengesellschaften. Gegenwärtig sind im allgemeinen die Gründe, 
die früher zugunsten des Handelsbetriebs durch Aktiengesellschaften sprechen konnten, 
nicht mehr wirksam. Die Privatunternehmung ist nunmehr imstande, ihre Geschäfts 
tätigkeit auf die fernsten Weltgegenden auszudehnen, da nirgendwo dazu ein großer 
Apparat erforderlich ist, überall bereitwillige Vermittler zu finden sind und Dampf 
und Elektrizität die Dimensionen der Erde in wirtschaftlicher Beziehung so außer 
ordentlich verringert haben. Gegen Einzelunternehmungen aber mit bedeutenden: 
Kapital — und an solchen fehlt es im Welthandel heutzutage sicherlich nicht — und 
mit voller Bewegungsfreiheit und Initiative werden konkurrierende Aktien-Handels- 
gesellschaften der Regel nach gewiß im Nachteile sein. Zweckmäßig dagegen mag 
sich diese Form noch erweisen, wenn nicht ein unmittelbarer eigener Handelsbetrieb 
seitens der Gesellschaft beabsichtigt wird, sondern nur Beteiligung an den Operationen 
selbständiger Unternehmer durch Gewährung von Kredit, Kommanditierung oder auf 
andere Weise. 
3.DreVoIksrvirtschaftlicheBedeutungderAktiengesellschaft. 
Von Karl Rathgen. 
R a t h g e n, Aktiengesellschaften. In: Wörterbuch der Volkswirtschaft. Herausgegeben 
von Elster. 3. Aufl. 1. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1911. S. 69—73. 
Mit der modernen Großunternehmung in Industrie und Verkehr dehnt sich die 
Aktiengesellschaft immer weiter aus, auf neue Zweige des Wirtschaftslebens wie auf 
neue Länder. In den Vereinigten Staaten, wie in den großen Siedelungskolonieen 
Englands findet sie umfassende Anwendung, und in ganz fremden Kulturgebieten, 
wie Indien und Japan, dehnt sie sich rasch aus. 
Die Bedeutung der Aktiengesellschaft als Form der Unter 
nehmung liegt zunächst in ihrer Dauer. Störende persönliche Verhältnisse, 
welche die Einzelunternehmung in ihrem Bestände beeinträchtigen, sind hier ausge 
schieden. Der Fortbestand des Unternehmens, um so wichtiger, je größer es ist, je 
mehr Personen mit ihrem Erwerb darauf angewiesen sind, ist unabhängig geworden 
von der Einzelperson. Daher bewährt sich die Aktiengesellschaft auch am besten da, 
wo der Zweck des Unternehmens ein dauernder, gleichbleibender ist, wo ein großes 
Kapital endgültig einem bestimmten Zwecke zugeführt ist, wo das Kapital vorwiegend 
stehendes ist, wie bei den großen Transportunternehmungen, Kanalbauten, Noten- 
und Depositenbanken. Die Dauer des Unternehmens, in vielen Beziehungen segens 
reich, kann sogar einen unwirtschaftlichen Charakter annehmen, wenn es unter ungün-
	        
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