124 Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.
Damals war der Handel mit den neu erschlossenen fernen Weltgegenden, namentlich
mit Indien und dem malayischen Archipel, kaum zu trennen von kleineren oder
größeren kriegerischen Aktionen, und er mußte daher eine materielle Macht entfalten,
die über die Kräfte einzelner Unternehmer hinausging, zumal jeder einzelne durch das
große Risiko und die langsame Abwickelung einer überseeischen Operation sich abge
halten fühlen mußte, ein sehr bedeutendes Kapital darin einzusetzen. Zuerst ver
einigten sich die Unternehmer solcher gewagten Expeditionen zu sog. regulierten
Gesellschaften, in denen jeder Teilnehmer seine Geschäfte für sich machte, alle
aber sich einer gemeinschaftlichen Ordnung unterwarfen, Beiträge für gemeinschaft
liche Zwecke leisteten und nach außen hin eine achtunggebietende Einheit bildeten.
Das Vorherrschen monopolistischer Tendenzen in Verbindung mit dem kriege
rischen Charakter der älteren Kolonialpolitik aber führte bald zu der Schaffung privi
legierter Gesellschaften mit beschränkter Haftbarkeit der Mitglieder, den Vorgängern
der neueren Aktiengesellschaften. Gegenwärtig sind im allgemeinen die Gründe,
die früher zugunsten des Handelsbetriebs durch Aktiengesellschaften sprechen konnten,
nicht mehr wirksam. Die Privatunternehmung ist nunmehr imstande, ihre Geschäfts
tätigkeit auf die fernsten Weltgegenden auszudehnen, da nirgendwo dazu ein großer
Apparat erforderlich ist, überall bereitwillige Vermittler zu finden sind und Dampf
und Elektrizität die Dimensionen der Erde in wirtschaftlicher Beziehung so außer
ordentlich verringert haben. Gegen Einzelunternehmungen aber mit bedeutenden:
Kapital — und an solchen fehlt es im Welthandel heutzutage sicherlich nicht — und
mit voller Bewegungsfreiheit und Initiative werden konkurrierende Aktien-Handels-
gesellschaften der Regel nach gewiß im Nachteile sein. Zweckmäßig dagegen mag
sich diese Form noch erweisen, wenn nicht ein unmittelbarer eigener Handelsbetrieb
seitens der Gesellschaft beabsichtigt wird, sondern nur Beteiligung an den Operationen
selbständiger Unternehmer durch Gewährung von Kredit, Kommanditierung oder auf
andere Weise.
3.DreVoIksrvirtschaftlicheBedeutungderAktiengesellschaft.
Von Karl Rathgen.
R a t h g e n, Aktiengesellschaften. In: Wörterbuch der Volkswirtschaft. Herausgegeben
von Elster. 3. Aufl. 1. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1911. S. 69—73.
Mit der modernen Großunternehmung in Industrie und Verkehr dehnt sich die
Aktiengesellschaft immer weiter aus, auf neue Zweige des Wirtschaftslebens wie auf
neue Länder. In den Vereinigten Staaten, wie in den großen Siedelungskolonieen
Englands findet sie umfassende Anwendung, und in ganz fremden Kulturgebieten,
wie Indien und Japan, dehnt sie sich rasch aus.
Die Bedeutung der Aktiengesellschaft als Form der Unter
nehmung liegt zunächst in ihrer Dauer. Störende persönliche Verhältnisse,
welche die Einzelunternehmung in ihrem Bestände beeinträchtigen, sind hier ausge
schieden. Der Fortbestand des Unternehmens, um so wichtiger, je größer es ist, je
mehr Personen mit ihrem Erwerb darauf angewiesen sind, ist unabhängig geworden
von der Einzelperson. Daher bewährt sich die Aktiengesellschaft auch am besten da,
wo der Zweck des Unternehmens ein dauernder, gleichbleibender ist, wo ein großes
Kapital endgültig einem bestimmten Zwecke zugeführt ist, wo das Kapital vorwiegend
stehendes ist, wie bei den großen Transportunternehmungen, Kanalbauten, Noten-
und Depositenbanken. Die Dauer des Unternehmens, in vielen Beziehungen segens
reich, kann sogar einen unwirtschaftlichen Charakter annehmen, wenn es unter ungün-