126 Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.
das Bestreben, die Gründung kleiner Gesellschaften und die Zulassung der Aktien
zum Börsenhandel zu erschweren. An der Berliner Börse waren schon vor 1896 nur
solche Aktien zum Verkehr zugelassen, von denen mindestens für 1 Million Ji nominal
ausgegeben waren. Und weitere Erschwerungen hat das Börsengesetz gebracht.
Aktiengesellschaften, welche wesentlich zu dem Zwecke geschaffen werden, in den
Aktien Spekulationsobjekte zu schaffen, müssen also schon eine gewisse Größe haben.
So mißbräuchliche Gründungen dieser Art in Zeiten der Überspekulation vorge
kommen sind, so sehr wird dies Moment doch von manchen grundsätzlichen Gegnern
der Aktiengesellschaftsform übertrieben. Richtiger wäre, zu sagen, daß zahlreiche
Aktiengesellschaften errichtet werden des Gründungsgewinns wegen, und daß dies
möglich ist, weil die Aktie ein Spekulationsobjekt ist.
Der Grund für die Errichtung einer immer wachsenden Zahl von Aktiengesell
schaften liegt zum großen Teil am Wachsen des Kapitalbesitzes überhaupt und in der
Scheu der Kapitalbesitzer vor eigener verantwortlicher wirtschaftlicher Tätigkeit. Das
hängt aufs engste zusammen mit der wachsenden Bedeutung des Leihkapitals über
haupt im modernen Wirtschaftsleben (wenn auch natürlich, juristisch betrachtet, der
Aktionär nicht leiht, sondern an einem Unternehmen sich beteiligt). Es hängt aber
auch damit zusammen, daß die Großbetriebe zunehmen und zunehmen müssen, und
daß in steigendem Maße die Leitung größerer wirtschaftlicher Betriebe an Leistungen
und Fähigkeiten ihrer Leiter wachsende Anforderungen stellt. Die Leitung größerer
Betriebe wird ein Beruf, zu dem die Kapitalsbesitzer sich vielfach nicht eignen, oder
dem die Kapitalsbesitzer sich nicht hingeben, weil sie einen andern Beruf haben. Wie
der Kredit, so ermöglicht die Aktiengesellschaft, daß die Kapitalbesitzer und die Leiter
der wirtschaftlichen Tätigkeit verschiedene Personen sein können. Der Kapitalist ver
zichtet aus einen Teil des Unternehmergewinns, indem er die leitende Tätigkeit von
Beamten besorgen läßt. Seiner verminderten Tätigkeit entspricht in der Aktiengesell
schaft das verminderte Risiko, aber auch der verminderte Unternehmergewinn. Bei
einer sicheren Aktiengesellschaft wird der Kurs der Aktie nicht wesentlich unter dem
Kurse gleich sicherer Rentenpapiere stehen. Hohe Dividende bei niedrigem Kurs
bedeutet eine starke Risikoprämie, nicht hohen Unternehmergewinn, abgesehen von
den Fällen vorübergehender hoher Vorzugsrenten. Gelegentliche hohe Dividenden
können sogar die Wirkung haben, daß der Kurs im Vergleich zum Risiko unverhält
nismäßig hoch ist wegen der Hoffnung auf Wiederholung ähnlicher Dividenden (Berg
werksaktien!). In derartigen Fällen, wie in solchen, bei denen das Unternehmen
auch ohne oder mit ganz geringem Gewinn fortgeführt wird, eben weil es die Form
der Aktiengesellschaft hat, kann die Dividende oft lange Zeit geringer sein als Zins
plus Risikoprämie, mit anderen Worten der Unternehmergewinn ganz verschwinden.
Die Aktiengesellschaft bedeutet also eine Verminderung der
Übermacht des bloßen Kapitalbesitzes im Produktionsprozeß.
Die Aktiengesellschaft geht heute nicht mehr ausschließlich aus dem Bedürfnis
hervor, große Kapitalien zusammenzubringen. Wohl aber dient sie der Tendenz
zur Bildung kapital starker Großbetriebe, wie ein Blick auf die
großen Berg- und Hüttenwerke, Fabriken, Transport- und Versicherungsanstalten,
Banken, Hotels usw. zeigt. Selbst im Warenhandel, der sich im ganzen wenig zum
Betriebe auf Aktien eignet, nehmen im Detailhandel die Großbetriebe diese Form an,
was in Deutschland durch die Bekämpfung der Konsumvereine noch beschleunigt und
durch törichte Strafsteuern nicht gehemmt wird. Daß die Aktiengesellschaft den neuen
Konzentrationstendenzen in der Form des „kontrollierenden Interesses", der Inter
essengemeinschaft, des Kartells, des Trusts dienlich ist, kann hier nur angedeutet
werden.