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Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.
6. Die Notierung der Börsenkurse.
Von Friedrich Thorwart.
T h o r w a r t, Börsenwesen. In: Referate über die akademischen Kurse für junge
Kaufleute. (Beilage zu den „Mitteilungen aus der Handelskammer Frankfurt a. M.", De
zember-Nummer 1898.) S. 4.
Die auf dem Kurszettel neben den Waren bezw. Wertpapieren befindlichen
Zahlen geben die Preise an, zu welchem an dem betreffenden Tage jene Waren oder
Wertpapiere gehandelt worden sind. Meistens befinden sich noch Buchstaben oder
Worte hinter diesen Preisen, so z. B. G—Geld, 8—Brief usw. Der erstere Zusatz
bedeutet, daß Waren oder Wertpapiere zu dem angegebenen Preise verlangt, aber
nicht angeboten wurden. B-^Brief oder 8—Papier besagt, daß zu den verzeichneten
Preisen Waren oder Papiere angeboten, aber nicht verlangt wurden. Stehen die
beiden Bezeichnungen „Brief" und „Geld" zusammen neben zwei Kursen, so ist
darunter zu verstehen, daß zum höheren Kurse Ware ausgeboten war, zum niedrigeren
Kurse verlangt wurde. Bei „bez. u. G" oder „bez. u. B" sind nur Teilabschlüsse
zustande gekommen, so daß nicht alle verlangten Waren zu haben, nicht alle aus
gebotenen Waren anzubringen waren.
Die Kurse werden in Prozenten oder für je ein Stück der betreffenden Effekten-
gattung notiert. An deutschen Börsen werden alle diejenigen Papiere in Prozenten
notiert, welche mit einem festen Zinsfuß versehen sind, so z. B. Reichsanleihe, preußische
Konsols, ebenso auch die deutschen Aktien, während die Stücknotierung z. T. bei
ausländischen Aktien Platz greift. Die Stückkursnotierung läßt den Wert des Papiers
höher als bei der Prozentnotierung erscheinen, sobald die Einheit des Betrages des
Papieres ein Mehrfaches von Hundert ist; z. B. wird der Kurs eines Papieres von
3000 Jl Nennwert, wenn dieses 200 steht, in Prozenten mit 200, in Stück aber mit
6000 notiert werden. An den deutschen Börsen werden die Kurse durchweg nur
für das Kapital notiert, dagegen wird die Berechnung der aufgelaufenen Zinsen
gesondert aufgestellt im Kassageschäfte bis zum Tage des Geschäftsabschlusses, im
Zeitgeschäfte bis zum Erfüllungstage: an anderen Börsen, wie London, Paris und
New Port werden auch bei festverzinslichen Papieren die laufenden Zinsen in den
Kurs eingerechnet. Diese Verschiedenheit in der Notierung muß natürlich bei Ver
gleichung der betreffenden Kurszettel im Auge behalten werden. Der Kurs wird
sich bei den Papieren, die einschließlich Zinsen notiert werden, bis zum Fälligkeits
tage des Coupons fortwährend erhöhen und sich dann an diesem Tage nach Ab
trennung des Coupons wieder entsprechend ermäßigen. Bei uns in Deutschland, wo
der Kurs ausschließlich der Zinsberechnung notiert wird, hat die Fälligkeit des
Coupons bei den festverzinslichen Papieren begreiflicherweise keinen Einfluß auf den
Kurs, da die Kapitalberechnung nach wie vor die gleiche bleibt. Dagegen ändert sich
die Kursnotierung bei solchen Papieren, denen ein Dividendenschein angeheftet ist,
ein Schein, der bei Fälligkeit nicht mit einem bestimmten Betrage eingelöst wird,
sondern dessen Gegenwert sich nach dem Erträgnisse des betreffenden Unternehmens
richtet; da man diese zukünftige Dividende nicht vorher bestimmen kann. so werden
4% Zinsen berechnet. Aber auch hier herrscht eine Verschiedenheit bezüglich der
Kursnotierung, je nachdem der Dividendenschein mit Ablauf des Geschäftsjahres oder
erst dann abgetrennt wird, wenn die Dividende bekanntgegeben wird. Wird der
Schein am Ende des Geschäftsjahrs, meist am 1. Januar, detachiert, so fragt es sich,
wie hoch die Dividende von seiten der Börse voraussichtlich geschätzt wird. Glaubt
die Börse, daß das Papier z. B. 10 % zahlen wird, so wird nach dem 31. Dezember
der Kurs um den Prozentsatz herabgesetzt, der über die usancemäßig berechneten 4 %