Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

330 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen. 
über einzelne Gebiete und Einzelfragen des praktischen Lebens eingehender zu 
unterrichten. 
Überall macht sich die Notwendigkeit und das Streben nach vertiefter kaufmän 
nischer Bildung geltend. Das Unterrichtswesen ist in lebhafter Entwickelung begriffen, 
die auf gesunder Grundlage ruht. 
2. Wesen und Aufgaben der Handelshochschule. 
Bon Hermann Schumacher. 
Schumacher, Eigenart und Bedeutung der Handelshochschulen. Rede bei der Er 
öffnung der Städtischen Handelshochschule in Köln, am 1. Mai 1901. In: Weltwirtschaft 
liche Studien. Vorträge und Aufsätze. Leipzig, Veit & Comp., 1911. S- 557—562. 
Während der Bildungswert der kaufmännischen Lehrzeit, dieser bisherigen hohen 
Schule kaufmännischen Könnens, in unaufhaltsamem Sinken begriffen ist, steigt das 
Bildungsbedürfnis beständig. 
Durch die Anwendung des Dampfes auf die Verkehrsmittel zu Wasser und zu 
Lande sowie durch die Ausnutzung der Elektrizität für den Nachrichtendienst in allen 
Erdteilen ist das kaufmännische Geschäft losgelöst worden aus den Banden lokaler 
Gebundenheit. Der Kaufmann ist heute gewissermaßen allgegenwärtig geworden; die 
ganze Erde ist sein Arbeitsfeld. In seinen Entschlüssen wird er durch Gründe bestimmt, 
die in den verschiedensten, entferntesten Ländern hervortreten, und in Minuten bringt 
er heute zur Ausführung, wozu früher Wochen und Monate erforderlich waren. Da 
so zugleich mit der Zahl der Faktoren, die einen Entschluß bedingen, die Notwendig 
keit einer schnellen Entschließung gewachsen ist, so werden doppeü dringend klarer, 
ruhiger Überblick, genaue Fachkenntnis, gründliche Schulung des Geistes, denn sie 
allein ermöglichen die schnelle Bildung eines richtigen Urteils. 
Und das gilt im besonderen Maße von der deutschen Industrie, die immer mehr 
anfängt, auch den Absatz ihrer Erzeugnisse in die Hand zu nehmen. Denn nicht zum 
geringsten Teil ist ihr erstaunliches Aufblühen zurückzuführen auf ihre enge Ver 
bindung mit der Wissenschaft, wie sie vielleicht am stärksten in der chemischen und elektro 
technischen Industrie hervortritt. Nie wird allerdings die deutsche Industrie die 
Mitwirkung sachverständiger Spezialisten beschränken dürfen; aber auch wer mit der 
kaufmännischen, nicht mit der technischen Leitung betraut ist, empfindet es immer 
mehr nicht nur als wünschenswert, sondern sogar als notwendig, Kenntnisse sich auf 
dem Gebiet der mechanischen oder chemischen Technologie zu erwerben, wenn auch 
nur, um das Verständnis für die Ausführungen des sachverständigen Spezialisten 
zu vergrößern, die Fähigkeit der Kontrolle zu erhöhen, den kaufmännischen Blick, den 
kaufmännischen Spürsinn zu schärfen. 
Aber nicht nur im privaten Geschäftsleben ist der Aufgabenkreis eines Kauf 
manns und Fabrikherrn außerordentlich gewachsen. Wer vom Standpunkt der Kultur 
geschichte zurückblickt auf das 19. Jahrhundert, der findet einen der charakteristischsten 
Züge darin, wie sehr in allen Ländern und ganz besonders in Deutschland, gegenüber 
anderen Ständen, der Kaufmannsstand sich gehoben hat. Wie er an Zahl außer 
ordentlich zugenommen hat und noch mehr an Reichtum, so hat er auch seine Stellung 
dem Staate gegenüber wesentlich verändert. Was die Fabrikherren insbesondere 
anlangt, so sind sie durch die soziale Gesetzgebung des Deutschen Reiches zu Trägern 
von Pflichten geworden, deren verständnisvolle Erfüllung für die Gesundheit des 
gesamten Volkskörpers von größter Bedeutung ist. Als Handelsrichter hat der Kauf 
mann wichtige Aufgaben auf dem Gebiete der Rechtsprechung zu erfüllen; als Konsul
	        
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