330 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen.
über einzelne Gebiete und Einzelfragen des praktischen Lebens eingehender zu
unterrichten.
Überall macht sich die Notwendigkeit und das Streben nach vertiefter kaufmän
nischer Bildung geltend. Das Unterrichtswesen ist in lebhafter Entwickelung begriffen,
die auf gesunder Grundlage ruht.
2. Wesen und Aufgaben der Handelshochschule.
Bon Hermann Schumacher.
Schumacher, Eigenart und Bedeutung der Handelshochschulen. Rede bei der Er
öffnung der Städtischen Handelshochschule in Köln, am 1. Mai 1901. In: Weltwirtschaft
liche Studien. Vorträge und Aufsätze. Leipzig, Veit & Comp., 1911. S- 557—562.
Während der Bildungswert der kaufmännischen Lehrzeit, dieser bisherigen hohen
Schule kaufmännischen Könnens, in unaufhaltsamem Sinken begriffen ist, steigt das
Bildungsbedürfnis beständig.
Durch die Anwendung des Dampfes auf die Verkehrsmittel zu Wasser und zu
Lande sowie durch die Ausnutzung der Elektrizität für den Nachrichtendienst in allen
Erdteilen ist das kaufmännische Geschäft losgelöst worden aus den Banden lokaler
Gebundenheit. Der Kaufmann ist heute gewissermaßen allgegenwärtig geworden; die
ganze Erde ist sein Arbeitsfeld. In seinen Entschlüssen wird er durch Gründe bestimmt,
die in den verschiedensten, entferntesten Ländern hervortreten, und in Minuten bringt
er heute zur Ausführung, wozu früher Wochen und Monate erforderlich waren. Da
so zugleich mit der Zahl der Faktoren, die einen Entschluß bedingen, die Notwendig
keit einer schnellen Entschließung gewachsen ist, so werden doppeü dringend klarer,
ruhiger Überblick, genaue Fachkenntnis, gründliche Schulung des Geistes, denn sie
allein ermöglichen die schnelle Bildung eines richtigen Urteils.
Und das gilt im besonderen Maße von der deutschen Industrie, die immer mehr
anfängt, auch den Absatz ihrer Erzeugnisse in die Hand zu nehmen. Denn nicht zum
geringsten Teil ist ihr erstaunliches Aufblühen zurückzuführen auf ihre enge Ver
bindung mit der Wissenschaft, wie sie vielleicht am stärksten in der chemischen und elektro
technischen Industrie hervortritt. Nie wird allerdings die deutsche Industrie die
Mitwirkung sachverständiger Spezialisten beschränken dürfen; aber auch wer mit der
kaufmännischen, nicht mit der technischen Leitung betraut ist, empfindet es immer
mehr nicht nur als wünschenswert, sondern sogar als notwendig, Kenntnisse sich auf
dem Gebiet der mechanischen oder chemischen Technologie zu erwerben, wenn auch
nur, um das Verständnis für die Ausführungen des sachverständigen Spezialisten
zu vergrößern, die Fähigkeit der Kontrolle zu erhöhen, den kaufmännischen Blick, den
kaufmännischen Spürsinn zu schärfen.
Aber nicht nur im privaten Geschäftsleben ist der Aufgabenkreis eines Kauf
manns und Fabrikherrn außerordentlich gewachsen. Wer vom Standpunkt der Kultur
geschichte zurückblickt auf das 19. Jahrhundert, der findet einen der charakteristischsten
Züge darin, wie sehr in allen Ländern und ganz besonders in Deutschland, gegenüber
anderen Ständen, der Kaufmannsstand sich gehoben hat. Wie er an Zahl außer
ordentlich zugenommen hat und noch mehr an Reichtum, so hat er auch seine Stellung
dem Staate gegenüber wesentlich verändert. Was die Fabrikherren insbesondere
anlangt, so sind sie durch die soziale Gesetzgebung des Deutschen Reiches zu Trägern
von Pflichten geworden, deren verständnisvolle Erfüllung für die Gesundheit des
gesamten Volkskörpers von größter Bedeutung ist. Als Handelsrichter hat der Kauf
mann wichtige Aufgaben auf dem Gebiete der Rechtsprechung zu erfüllen; als Konsul