Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

8. Der deutsch-russische Handelsvertrag von 1894. 
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daß man den Bundesgenossen im Süden für die wirtschaftlichen Folgen der Abkehr 
von Frankreich und des Anschlusses an Deutschland schadlos halten müsse. Im 
Einvernehmen mit offiziellen deutschen Kreisen war Ende der achtziger Jahre das 
Eintreten der deutschen Finanzmächte für den italienischen Staatskredit erfolgt, 
als der französische Markt einen Feldzug gegen italienische Werte eröffnet hatte. 
Wenn Caprivi vollkommen loyal zugab, daß politische Gründe gleicher Art 
nicht etwa zugunsten der Handelsverträge Deutschlands mit den neutralen Staaten 
Schweiz und Belgien geltend gemacht werden konnten, so war anderseits — ohne daß 
es ausgesprochen wurde -— leicht zu erraten, daß wirtschaftliche Freundschaft mit diesen 
neutralen, zwischen Deutschland und Frankreich gelegenen Gebieten jedenfalls den 
Friedensinteressen Deutschlands förderlich sein mußte. 
8. Der deutsch-russische Handelsvertrag von 1894. 
Bon Gerhartv. Schulze-Gävernitz. 
v. Schulze-Gävernitz, Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland. Leipzig, Duncker 
& Humblot, 1899. S. 616—618- 
Rußland ist heute nicht mehr das Land der Eisbären und Zobeltiere; in 
seinen Grenzen gedeiht die Baumwollstaude, und die Dattelpalme; durch seine 
Bahnbauten gliedert es sich einen immer größeren Teil des asiatischen Festlandes 
an. Während gegen Ausgang des Mittelalters die Verlegung der Welthandels- 
strahen nach dem Westen Deutschlands Niedergang besiegelte, so verbesserte bereits 
der Suezkanal diese peripherische Lage Deutschlands. Mit dem Aufschwung des 
östlichen Europa und des kontinentalen Asien wird Deutschlands Lage wieder zen 
traler: nach Vollendung der sibirischen Bahn wird man in etwa gleicher Zeit, von 
Berlin nach Osten oder Westen aus fahrend, den Pacific erreichen. (Petersburg— 
Peking auf 14 Tage veranschlagt.)*) Schon ist es kein phantastischer Traum mehr, 
ein gesamtasiatisches Eisenbahnsystem, und dieses verbunden mit dem europäischen, 
zu denken. Rußlands Kräfte allein sind dieser riesigen Aufgabe nicht gewachsen; es 
liegt aber in russischem Interesse, türkische Bahnen lieber in deutschen und fran 
zösischen als in englischen Händen zu sehen. 
Ihren angemessenen Ausdruck fand diese Interessengemeinschaft in dem 
deutsch-russischen Handelsverträge von 189 4. Dieser Vertrag war 
zunächst ein Vorgang von weitreichender wirtschaftlicher Bedeutung, ein legitimes 
Geschäft, bei dem beide Parteien ihren Vorteil fanden. Daß letzteres tatsächlich der 
Fall war, darüber läßt die beiderseitige Handelsstatistik keinen Zweifel. Übrigens 
haben die Zollherabsetzungen, welche Rußland im Handelsvertrag gewährte, trotz 
ihrer unzweifelhaften Vorteile für die deutsche Ausfuhr die russische Industrie keines 
wegs geschädigt: denn die gewaltigste Woge russischen Jndustrieaufschwungs erhob 
sich erst nach Abschluß des Handelsvertrags. 
Sodann bedeutete der Handelsvertrag einen Schlag gegen gewisse, auf beiden 
Seiten weitverbreitete volkswirtschaftliche Irrtümer. 
Beide Nationen sahen sich durch die Macht der Tatsachen daraus hingewiesen, 
daß die Vorstellung der wirtschaftlichen „Unabhängigkeit vom Auslande" heute ver- 
*) Wer St. Petersburg Sonnabendmittag 12*° verläßt, ist am Freitagvormittag 8*° in 
Irkutsk, am Sonntagnachmittag 5“ In Chardin und am folgenden Mittwochabend 7— in 
Peking, f. Reichskursbuch, Mai 1912, Nr. 608. — G. M.
	        
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