Vorgeschichte
203
Mittel erreicht: 1. Schaffung eines Bedürfnisnachweises, 2. genossenschaftliche
Produktion der zur Befriedigung der festgestellten
Bedürfnisse nötigen Güter; 3. Heranbildung der von den
Genossenschaften benötigten Arbeitskräfte ; 4. Gewerbepolizei
und Gewerbegerichte 1 ).
Der Bedürfnisnachweis, „institution de prévoyance“, stellt
die vorhandenen Bedürfnisse der Gesellschaft und der Individuen
fest. Dabei verfährt er nach dem Grundsatz der Gleichheit
aller Menschen. Durch den Bedürfnisnachweis wird Menge und
Art der Produktion bestimmt. Diese kann sich über das
Notwendige hinaus auf das Nützliche und selbst auf Luxusgüter
erstrecken nach Maßgabe der verfügbaren Produktionsmittel 2 ).
Die Bedürfnisnachweisanstalt wird zugleich eine große Kreditzentrale
sein, welche die Produktion im ganzen Lande beleben
und den Güterumlauf kontrollieren soll 3 ).
Die genossenschaftliche Organisation der Produktion hat zum
Zweck, den Arbeitern die Möglichkeit zu geben, Eigentümer
der Produktionsmittel zu werden. Denn „die einzige, rationelle
Grundlage des Eigentumsrechtes ist die Arbeit, die Produktion
selbst. Es ist eine Forderung der Gerechtigkeit, daß der Arbeiter
Herr sei über das Produkt, das er geschaffen“ 4 ). Die
innere Ausgestaltung der Produktivgenossenschaft denkt sich
Ott genau wie Bûchez. Die Genossenschaften erhalten ihre
Aufträge vom gesellschaftlichen Bedürfnisnachweis.
Die Heranbildung der von den Genossenschaften gebrauchten
Arbeitskräfte hat durch technische Unterrichtsanstalten zu
erfolgen, deren Besuch jedermann offen steht. Gewerbepolizei
und Gewerbegerichte endlich sind nötig, um die Auswüchse der
individuellen Freiheit zu unterdrücken 6 ).
Neben die Utopien über die Organisation der Gesellschaft,
welche den Grund von Otts Anschauungen ausmachen, reiht
er Theorien, welche sich mit der bestehenden Gesellschaftsordnung
sehr gut vertragen. Die Arbeitsfreiheit verteidigt er mit
großer Entschiedenheit. „Die Freiheit ist die erste, sittliche
Ö Ott, loc. cit. p. 187.
2 ) ibid. p. 69.
3 ) ibid. p. 188,
4 ) ibid. p. 252.
5 ) ibid. p. 187.