Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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In  das  bunte  Bild  mittelalterlicher  und  neuzeitlicher  durcheinandergeschobener ­
  Verhältnisse  mufste  das  neunzehnte  Jahrhundert
Ordnung  bringen.
Am  altertümlichsten  lagen  die  Verhältnisse  auf  den  Strömen.
Stapelrechte  übten  hier  die  schärfste  Wirkung  und  konnten  in
scharfer  altertümlicher  Form  am  ersten  erhalten  bleiben.  Zu  Lande
wirken  sie  eigentlich  nur  noch  umgebildet  als  Grundlagen  der
modernen  Organisation  mit;  nur  die  Flufsstapel,  Schifferrechte  etc.
waren  noch  wirklich  zu  beseitigen.
Der  Flufszoll  ist  noch  im  neunzehnten  Jahrhundert  in  der  alten
Form  des  Passierzolls,  Strafsenzolls  erhalten  geblieben,  blieb  so  die
ganze  erste  Hälfte  und  noch  ein  Stück  der  zweiten  bestehen,  aber
gehört  nicht  in  die  moderne  Zollentwicklung.
Die  Schwierigkeiten  wurden  betreffs  der  Flüsse,  die  mehrere
Staaten  durchlaufen,  also  der  grofsen  Ströme  vor  allem,  dadurch
gelöst,  dafs  man  sie  als  Zollausland  behandelte 1 )  und  ein  besonderes
Flufszollwesen  auf  Grund  der  Verträge  zwischen  den  beteiligten
Staaten  schuf,  womit  der  Transit  erfafst  wurde,  während  Güter,  die
in  irgend  einem  Umschlagsplätze  den  Flufs  verliefsen,  um  in  den
betreffenden  Staat  einzugehen,  nunmehr  den  Zöllen  des  Staates
unterworfen  wurden. 2 )  Die  einem  Staate  allein  gehörigen  Flüsse
unterlagen  dessen  Verfügung,  hier  kam  z.  B.  bei  der  Aller  und  Leine
1825  mit  der  Einrichtung  eines  modernen  Grenzzollwesens  in
')  Ist  nicht  überall  juristisch  ganz  zutreffend,  bezw.  bestritten.
2 )  Vergl.  die  einzelnen  Schiffahrtsakten  und  den  grundlegenden  Art.  115
der  Wiener  Kongrefs-Akte  vom  9.  Juni  1815.
„Les  douanes  des  etats  riverains  n’auront  rien  de  comman  avec  les
droits  de  navigation.
On  empeohera  par  des  dispositions  reglementaires,  que  l'exercice  des
fonctions  des  douaniers  ne  mette  pas  d’entravers  ä  la  navigation,
mais  on  surveillera  par  une  polioe  exacte  sur  la  rive  tonte  tentative
des  habitans  de  faire  la  contrebande  ä  l’aide  des  bateliers.“
            
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